Pressemitteilung | DIE JUNGEN UNTERNEHMER

BJU zum Steuerkompromiss: Rot-Grün und CDU/CSU beschließen Steuererhöhung / Fortschritte gegenüber ursprünglichem Vorhaben / Dennoch Belastungen auch im Mittelstand

(Berlin) - Der Bundesverband Junger Unternehmer (BJU) hat den Steuerkompromiss von Rot-Grün und CDU/CSU im Bundesrat kritisiert. Zwar sei die Belastung der Wirtschaft nicht so schlimm ausgefallen, wie von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen geplant. "Doch es bleibt eine zusätzliche Steuerbelastung übrig, was in der jetzigen Konjunkturlage völlig kontraproduktiv ist. Koalition und Union hätten bei einer Reform der Körperschaftsteuer die Steuersätze an anderer Stelle senken müssen", so Claudia Sturm, stellvertretende Bundesvorsitzende des BJU.

Zu begrüßen sei, dass besonders mittelstandsbelastende Vorhaben wie die Beschränkung des Verlustvortrags ("Mindeststeuer"), Abschreibungsveränderungen und Erhöhung der Dienstwagensteuer endgültig vom Tisch seien. Auch eine verschärfte Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Aktien und Immobilien konnte im Interesse der privaten Altersvorsorge verhindert werden.

Der BJU betont aber, dass der Kompromiss für alle Unternehmer schädlich ist, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH ihre Gewinne in den letzten Jahren wieder im Unternehmen angelegt haben. Denn Steuerguthaben, die aus der unterschiedlichen Besteuerung von einbehaltenen und ausgeschütteten Gewinnen unter altem Recht resultieren, dürfen sie sich bis 2006 nicht mehr erstatten oder anrechnen lassen. Auch danach ist die Verrechnung nur noch bei entsprechenden eigenen Steuerzahlungen und in Raten möglich.

"Ein Unternehmen, das sein Guthaben nicht ganz oder teilweise verlieren will, muss Jahr für Jahr einen Gewinn in entsprechender Höhe ausschütten. Falls das nicht gelingt, tritt eine enteigende Wirkung ein", so Claudia Sturm. Schon dies sei nicht hinzunehmen. "Hinzu kommt, dass der ständige Ausschüttungszwang die ohnehin schon dürftige Eigenkapitalbasis der Unternehmen schwächt - Stichwort Basel II." Mit dieser Regelung würden alle bestraft, die nicht wie die Großindustrie durch massenhafte Ausschüttungen ihr Körperschaftsteuerguthaben gleich nach Inkraftreten der Eichelschen Steuerreform genutzt haben. Letzlich würden so auch kleine und mittlere Kapitalgesellschaften in Haftung genommen, um die Folgen der handwerklichen Fehler der letzten Steuerreform auszubügeln.

Der Bundesverband Junger Unternehmer ist das Netzwerk von 2.500 jungen selbständigen Unternehmerinnen und Unternehmern im Alter bis zu 40 Jahren. Seine Mitglieder führen meist mittelständische Unternehmen vom traditionsreichen Familienunternehmen bis zum Start-Up.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Junger Unternehmer der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (BJU) Reichsstr. 17, 14052 Berlin Telefon: 030/300650, Telefax: 030/30065-490

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