Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V.

Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge dringend erforderlich / Caritas fordert so genannte „Altfallregelung“

(Freiburg) - Aus Anlass der am 8. und 9. Dezember in Karlsruhe stattfindenden Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern bekräftigt der Deutsche Caritasverband (DCV) seine Forderung nach einem sicheren Aufenthaltsrecht für seit Jahren nur geduldete Flüchtlinge.

Etwa 200.000 Menschen leben in Deutschland in dieser rechtlichen Grauzone. Vielfach handelt es sich um Kriegsflüchtlinge, die kein Asyl erhielten, aber auch nicht abgeschoben werden konnten. Viele der Betroffenen leben seit zehn oder mehr Jahren in Deutschland und haben sich hier eingelebt. Sie sind jedoch nach wie vor von Abschiebung bedroht. Besonders betroffen sind Familien mit Kindern, die hier geboren und aufgewachsen sind. Zum Aufbau einer Lebensperspektive benötigen diese Menschen dringend das Aufenthaltsrecht. Dieses ermöglicht eine Arbeits- und Ausbildungserlaubnis, das Recht auf Familiennachzug, den Wegfall von Wohnsitz- und Aufenthaltsbeschränkungen, den Anspruch auf Kinder- und Erziehungsgeld sowie weitere Familienleistungen, im Bedarfsfall auch Sozialhilfebezug.

Der DCV erwartet, dass die Innenministerkonferenz die ihr nach dem Aufenthaltsgesetz zustehende Möglichkeit zur Schaffung einer entsprechenden Altfallregelung nutzt. Zwar kann jede Landesregierung, mit der Zustimmung des Bundesinnenministers, für eine bestimmte Flüchtlingsgruppe aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis anordnen. Wegen der weitreichenden Auswirkungen bedarf es jedoch einer bundeseinheitlichen Altfallregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge. Eine gute Integration liegt sowohl im Interesse der betroffenen Menschen als auch der Aufnahmegesellschaft.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V. Pressestelle Karlstr. 40, 79104 Freiburg Telefon: (0761) 2000, Telefax: (0761) 200541

(sk)

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