Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Blitz-Bilanz 2014 / Versicherer leisten 340 Millionen Euro für Schäden durch Blitze

(Berlin) - Die deutschen Sachversicherer haben im vergangenen Jahr rund 340 Millionen Euro für Schäden durch Blitze und Überspannung gezahlt. In der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung registrierten die Versicherer insgesamt 410.000 Schadenmeldungen, das waren 90.000 Fälle mehr als im Vorjahr. Die Kosten für die Blitz- und Überspannungsschäden stiegen damit um 100 Millionen Euro. Im Durchschnitt leisteten die Versicherer für einen gemeldeten Schaden 830 Euro, im Jahr 2013 kostete ein Blitz- oder Überspannungsschaden im Schnitt noch 750 Euro.

Blitze häufen sich insbesondere in den Sommermonaten, wenn sich nach heißen Tagen Wärmegewitter entladen. Auch regional gibt es deutliche Unterschiede: Im Süden Deutschlands blitzt es häufiger als im Norden, hinsichtlich der Schäden gilt außerdem die Faustformel: In einer Stadt, die ein weitverzweigtes Leitungsnetz hat, führt ein Blitz deutlich seltener zu einem Überspannungsschaden als auf dem Land.

Blitzableiter und Überspannungs-Schutzgeräte schützen

Gebäude lassen sich am besten durch einen Blitzableiter schützen - er sorgt dafür, dass die Energie zur Erde abgeleitet wird und nicht etwa den Dachstuhl in Brand setzt. Für den Schutz der Elektroinstallation und der elektrischen Geräte im Haus reicht ein Blitzableiter aber nicht aus.

Für deren Absicherung sind sogenannte Schutzgeräte notwendig: In der zentralen Stromversorgung ein Blitzstromableiter, in der Elektroverteilung und vor jedem zu schützenden Gerät Überspannungsableiter. Wer einen solchen Überspannungsschutz nicht installiert hat, sollte Elektrogeräte bei einem Gewitter vom Netz trennen. Das gilt auch für Antennenanschlüsse und Anschlüsse für Telefon bzw. Internet.

Mit Wohngebäude- und Hausratversicherung gegen Blitz- und Überspannungsschäden versichern

Die Wohngebäudeversicherung schützt vor den finanziellen Folgen bei Blitzschäden am Haus, das heißt Schäden am Dach, am Mauerwerk oder an fest eingebauten elektrischen Installationen. Die Hausratversicherung übernimmt Blitzschäden am Hausrat, etwa am Computer, dem Fernsehgerät oder anderen technischen Geräten. Überspannungsschäden lassen sich durch den Abschluss einer entsprechenden Klausel sowohl in der Wohngebäude- und Hausratversicherung versichern.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Pressestelle Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin Telefon: (030) 20205000, Fax: (030) 20206000

(tr)

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