Pressemitteilung | Lebensmittelverband Deutschland e.V.

BLL zweifelt an rechtskonformer Umsetzung der "Hygiene-Ampel" in NRW

(Berlin) - Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft, Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL), bedauert die Verabschiedung des Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetzes (KTG), das heute, 15. Februar 2017, im Landtag von Nordrhein-Westfalen (NRW) beschlossen wurde. Insbesondere die fehlende Aktualität durch den Personalmangel in der amtlichen Lebensmittelüberwachung und die entstehenden Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in NRW sind für den BLL Gründe, an der rechtskonformen Umsetzung der sogenannten "Hygiene-Ampel" zu zweifeln.

"Die Pflicht zur Veröffentlichung der Kontrollergebnisse mit einer Ampel-Bewertung stellt einen gravierenden staatlichen Eingriff in den Wettbewerb dar, der die Entscheidung des Verbrauchers gezielt beeinflusst und erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen im Markt hat. Aufgrund der Wettbewerbsintensität eines solchen Informationsinstruments sind daher sehr hohe Anforderungen an dessen Ausgestaltung zu stellen", erklärt Dr. Marcus Girnau, stellvertretender BLL-Hauptgeschäftsführer. Um aktuelle, vergleichbare und aussagekräftige Überwachungsergebnisse über den (Hygiene-) Status von Betrieben zu gewährleisten, sind schon aus Wettbewerbsgründen kontinuierliche, zeitlich eng getaktete Kontrollen aller Mitbewerber erforderlich. "Ohne eine Änderung der derzeitigen Überwachungspraxis geht es nicht. Der Aussagewert eines mehrere Monate oder gar Jahre alten Kontrollbarometers ist für den Verbraucher mehr als fraglich. In Anbetracht der personellen und finanziellen Ausstattung der Lebensmittelüberwachungsbehörden ist eine solche Änderung der Kontrollfrequenz aber wohl kaum realisierbar," stellt Dr. Girnau fest, "außerdem muss jedes Unternehmen die Chance auf zeitnahe Rehabilitation haben, um eine schlechte Bewertung nach Beseitigung der Mängel wieder auszugleichen." Ansonsten würde der Unternehmer verpflichtet, unrichtige Informationen mit hoher Wettbewerbsrelevanz zu veröffentlichen. "Es ist sehr zu begrüßen, dass der Landesgesetzgeber die Fristen für die Durchführung einer beantragten neuen Routinekontrolle nach Beseitigung der festgestellten Mängel auf die Kritik des BLL hin deutlich verkürzt hat", erläutert Dr. Girnau. Dies setzt allerdings voraus, dass sich die Vorgaben in der Praxis auch realisieren lassen. Daran hat der BLL erhebliche Zweifel aufgrund der fehlenden personellen Ressourcen in der amtlichen Lebensmittelüberwachung in NRW.

Generell dürfte der Alleingang von NRW in Sachen KTG nach der freiwilligen Anlaufphase zu Wettbewerbsnachteilen der dort ansässigen Lebensmittelunternehmen führen, insbesondere mit Blick auf Unternehmen in Grenzgebieten und die bundesweite Konkurrenz.

Kritik äußert der BLL auch grundsätzlicher Art am KTG: "Über allem steht die Frage nach der Notwendigkeit eines solch öffentlichen Prangers. Das geltende, deutschlandweite Recht bietet den Überwachungsbehörden die notwendigen Instrumente, um auf (Hygiene-) Verstöße in angemessener Form zu reagieren. Dies reicht von der Möglichkeit effektiver persönlicher Sanktionen durch Geldbußen oder Strafen bis hin zu einer Betriebsschließung. Es sollten daher besser im Regelvollzug die personellen Ressourcen der Lebensmittelüberwachung gebündelt werden, statt zusätzliche Kontrollaufgaben zu verteilen", betonte Dr. Girnau.

Der BLL hatte sich in seiner Funktion als bundesweit agierender Interessenvertreter der deutschen Lebensmittelwirtschaft bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mit einer ausführlichen Stellungnahme gegenüber dem zuständigen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW geäußert: http://www.bll.de/stellungnahme-nrw-kontrollbarometer-oktober.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Dr. Marcus Girnau, stellv. Hauptgeschäftsführer Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 206143-0, Fax: (030) 206143-190

(wl)

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