Pressemitteilung | k.A.

BMA-Entwurf zur Teilzeitarbeit und befristeten Beschäftigung gefährdet den Beschäftigungsaufbau durch weitere Überregulierung

(Berlin) - Zu dem gerade vom Bundesarbeitsminister vorgelegten Gesetzentwurf zur befristeten Beschäftigung und Teilzeitarbeit und den dazugehörigen sowie den darin enthaltenen Einschränkungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes BAG, Prof. Dr. Hellwege:

„Der Referentenentwurf setzt die seit zwei Jahren deutlich gewordene Tendenz fort, die Spielräume im deutschen Arbeitsrecht wieder einzuschränken. Die dringend notwendige Flexibilisierung des Arbeitsmarktes kommt nicht voran, sondern bewegt sich im Rückwärtsgang. Dies wird den Beschäftigungsaufbau weiter behindern.

Besonders problematisch ist der jetzt generell vorgesehene Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Dies ist ein schwerer Eingriff in die Vertragsfreiheit. Ob Teilzeitarbeit möglich ist, ist keine Frage für Gerichtsentscheide. Gerade die hohe Teilzeitquote von fast 50% im Einzelhandel zeigt, dass sich Fragen nach den Wünschen der Arbeitnehmer und den Gegebenheiten der Branche bzw. der Unternehmen regeln und es dazu keines staatlichen Eingriffs bedarf.

Die Tatsache, dass im ersten Halbjahr 2000 die Zahl der Beschäftigten im Einzelhandel um 1,4% zurückgegangen ist, muss als Alarmsignal verstanden werden. Ein Beschäftigungsaufbau im Zuge der zaghaft anspringenden Einzelhandelskonjunktur ist nur mit einer flexiblen Regelung für Teilzeit- und befristete Beschäftigungsverhältnisse zu erzielen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: 030/2061200 Telefax: 030/20612088

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