Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
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BMU-Gutachten: Haushaltsabfälle zwischen Privatisierung und Kommunalisierung / bvse kritisiert (re-)kommunalisierungsfreundliche Tendenz

(Bonn) - Auf Kritik des bvse-Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. ist das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Auftrag gegebene Gutachten "Haushaltsabfälle zwischen Privatisierung und Kommunalisierung" gestoßen. Nach Meinung von bvse-Justiziarin Dr. Manuela Hurst wird hiermit allgemein die Tür für eine "sehr weitgehende (Re-)Kommunalisierung" im Bereich der Wertstoffe aus privaten Haushaltungen geöffnet.

Das Gutachten ist vor dem Hintergrund des insbesondere im letzten Jahr tobenden Streits um die Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen an privaten Haushaltungen erstellt worden und bewertet deren Zulässigkeit nach gegenwärtiger sowie möglicher künftiger Rechtslage. Die bvse-Justiziarin kritisiert, dass hierin von einem "zu weit verstandenen Begriff der Daseinsvorsorge" ausgegangen werde. So heißt es dort beispielsweise, dass "die Bewirtschaftung von Abfällen gleich welcher Art als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" zu verstehen sei. Diese unangemessen weite Auslegung sei geeignet, so bemängelt Dr. Hurst, zum Beispiel die Altpapiersammlung unter die Daseinsvorsorge fallen zu lassen und so den Zugriff der Kommunen zu sichern. Damit würden jedoch die historisch gewachsenen und belastbaren Strukturen der deutschen Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft zugunsten staatlichen Wirtschaftens in Frage gestellt. Mit dieser weiten Auslegung könnte die Verstaatlichung ganzer Branchen, beispielsweise der Versorgungsbranche, begründet werden könnte. Ein solches Verständnis von staatlichem Handeln sei nicht zeitgemäß und würde zudem Deutschland auch in der EU völlig isolieren.

Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass das Gutachten die Erfüllung der Getrenntsammelverpflichtungen aus der Abfallrahmenrichtlinie gefährdet sieht. Gewerbliche Sammlungen hätten in Deutschland seit Jahrzehnten Tradition. Daran ändere auch der dramatische Verfall der Rohstoffpreise nichts, der ohnehin eine absolute Ausnahmekonstellation darstelle. Die private Sammelstruktur sei weiterhin intakt.

Leider werde in dem Gutachten auch die Grundintention des Gesetzgebers bei Erlass des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes verkannt. Denn es wurde seinerzeit ein neuer Weg eingeschlagen: weg vom rein hoheitlichen Handeln im Rahmen der Daseinsvorsorge und hin zu einer vorrangig privaten Kreislaufwirtschaft.

Die bvse-Justiziarin wendet sich zudem gegen die im Gutachten vertretene Auffassung, dass ein Grundrechtseingriff in das Recht auf freie Berufsausübung der Entsorger zu rechtfertigen wäre. Als Grund nennt das Gutachten Belange des Umweltschutzes und argumentiert, dass die Wertstoffe aus privaten Haushaltungen erforderlich seien, um eine funktionserhaltende Auslastung der Müllverbrennungsanlagen zu sichern. Auch die Befürchtung, sie würden ohne sie wild abgelagert werde, angeführt. Hurst kritisiert den völlig falschen Ansatz dieser Argumentation, weil gerade Wertstoffe nicht in die Verbrennung, sondern in ein hochwertiges stoffliches Recycling gingen. Dass diese Wertstoffe wild abgelagert werden könnten, sei von daher fern jeder Realität.

Schützenhilfe erhält der bvse in dieser Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Olaf Konzak, nach dessen Meinung das Gutachten von einer "falschen Grundannahme" ausgeht.

So werde beispielsweise bei der Bewertung der Rechtsprechung zu den gewerblichen Sammlungen davon ausgegangen, dass diese die vom Gesetzgeber geforderte Abwägung zwischen gewerblichen und kommunalen Interessen leer laufen lasse.

Konzak hält diese Auffassung für unzutreffend. "Durch die Rechtsprechung läuft doch nicht eine vom Gesetzgeber vorausgesetzte Interessenabwägung leer. Der Gesetzgeber des KrW-/AbfG wollte ausdrücklich eine verstärkte Privatisierung der Abfallwirtschaft. Nur diesem Grundanliegen tragen die Gerichte jetzt Rechung", führt Dr. Konzak weiter aus.

In seiner Bewertung kommt der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. zu dem Schluss, dass das vorliegende Gutachten die vom deutschen Gesetzgeber gewünschte Aufgabenverteilung und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verwerter-Branche nicht annähernd ausreichend berücksichtigt hat. Allerdings enthalte es durchaus auch diskussionswürdige Ansätze, die es sinnvoll weiterzuführen gelte.

"Der bvse wird sich daher konstruktiv in den bevorstehenden Diskussionsprozess einbringen. Dabei muss klar sein, dass wir zwar nicht einer kompletten Liberalisierung das Wort reden, aber andererseits die private Recycling- und Entsorgungswirtschaft ihre Kompetenz unter Beweis gestellt hat und sich nicht durch gesetzliche Eingriffe ausgesperrt sehen will. Wir wollen eine zukunftssichere Fortentwicklung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und eine faire Partnerschaft zwischen Kommunen und Wirtschaft. Eine einseitige rechtliche Privilegierung der kommunalen Seite und damit eine Rolle rückwärts in längst überwunden geglaubte Zeiten lehnen wir hingegen strikt ab", betont bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Jörg Lacher, Leiter, Politik und Kommunikation Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999

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