bne zu Änderungen an Energiegesetzen / "Wichtiges Signal für neue Energiewelt"
(Berlin) - Sowohl für Energiespeicher als auch für Mieterstrommodelle bedeuten die heute im Bundestag zur Abstimmung stehenden Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen deutlichen Schub. "Wir begrüßen, dass es nun eindeutige Regelungen für Speicher und Mieterstrommodelle geben soll. Diese bieten die Grundlage für viele neue Geschäftsmodelle auf Basis erneuerbarer Energien", sagt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne).
Mieterstrommodelle wurden bis dato dadurch erschwert, dass es an klaren Regelungen in der Frage fehlte, wie diese an den Kosten für das EEG beteiligt werden. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass bei Mieterstrommodellen, ähnlich wie bei PV-Eigenverbrauchslösungen, eine anteilige Umlage erhoben wird. "Es ist positiv, dass nun Klarheit herrscht und damit der Weg für sinnvolle Mieterstrommodelle geebnet wird. Damit können auch Mieter von der Energiewende profitieren", betont Busch. Details werden allerdings erst in einer Verordnung im nächsten Jahr geregelt. Diese muss nun umgehend erarbeitet werden.
Durchbruch für Speicher
Positiv sind aus bne-Sicht auch die vorgesehenen Regelungen bei Energiespeichern. Die Wirtschaftlichkeit von Speicherkonzepten war bisher durch die doppelte Belastung mit Entgelten und Abgaben eingeschränkt. In Zukunft sollen Strommengen, die ein- und wieder ausgespeichert, aber nicht vor Ort verbraucht werden, von Umlagen und Abgaben befreit werden. "Für Speicher bedeutet das einen entscheidenden Durchbruch. Sie spielen eine wichtige Rolle beim Ausgleich der wetterbedingt schwankenden erneuerbaren Energien. Für den weiteren Umbau des Energiesystems ist es sehr wichtig, dass die Doppeltbelastung von gespeicherten Strommengen nun wegfällt."
Umlagesystem umbauen
Die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Revision des EEG-Umlagesystems bleibt trotz der geplanten Änderungen erhalten. "Die steigende Belastung des Strompreises mit der EEG-Umlage erschwert die Ausweitung von sinnvollen Stromanwendungen auf Basis erneuerbarer Energien für Wärme- und Verkehr", betont bne-Geschäftsführer Busch. Ein vom bne beim Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt, dass die Strompreisbelastung deutlich sinken könnte, wenn die EEG-Umlage anteilig auch auf den fossilen Energieverbrauch für Wärme und Verkehr erhoben würde.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE)
Pressestelle
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Telefon: (030) 4005480, Fax: (030) 40054810
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- bne Analyse: Netzbetreiber erzielen Rekordrenditen. Dennoch gibt es eine Netzkrise
- AgNes: Wichtige Weichenstellung bei Netzentgelten – aber Fehlanreize gefährden Energiewende im Kleinen
- Strom-KVG auf der Kippe? EU-Recht, Kartellamt und marktwirtschaftliche Prinzipien stehen in Widerspruch zu den Kraftwerksplänen der Bundesregierung
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

