Boykottvorwurf gegen BDE unbegründet / Bundesgerichtshof bestätigt endgültig den Freispruch vom November 2004
(Berlin) - Mit seinem Beschluss vom 18.10.2005 hat der Bundesgerichtshof einen endgültigen Schlusspunkt unter ein Kartellbußgeldverfahren gesetzt, das den BDE und seinen damaligen gesetzlichen Vorstand vier Jahre lang beschäftigt hat. Wie zuvor schon das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom November 2004 festgestellt hatte, ist weder dem Verband noch seinen damalig verantwortlichen Organen ein kartellrechtswidriges Verhalten anzulasten. Die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen das freisprechende OLG-Urteil hat der Bundesgerichtshof jetzt letztinstanzlich verworfen.
Der vom Bundeskartellamt seinerzeit erhobene Vorwurf kartellwidriger Absprache und Verstoßes gegen das Boykottverbot reicht in das Jahr 2001 zurück. Anstoß genommen hatte die Kartellbehörde an der kritischen Haltung des BDE zum Mitbenutzungsanspruch konkurrierender dualer Systeme bezüglich der von den Entsorgern für DSD vorgehaltenen Behältern und Einrichtungen. Der BDE hatte im Herbst 2001 beschlossen, so lange keine Angebote an konkurrierende duale Systeme abzugeben, bis die Frage des Mitbenutzungsanspruchs eindeutig geklärt ist. Gleichzeitig bemühte sich der BDE intensiv darum, die kartellrechtliche Klärung herbeizuführen.
Ein derartiges Vorgehen ist rechtmäßig. Die Gerichte haben uns bescheinigt, dass der Verband die Interessen seiner Mitglieder bei unklarer Rechtslage qualifiziert wahrnehmen darf., äußert sich BDE-Präsident Peter Hoffmeyer zufrieden über den Ausgang des Verfahrens. In diesem Sinne werden wir die Verbandsarbeit auch in der Zukunft fortführen.
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(sk)