Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

bpa begrüßt Verbesserungen für Heimbewohner in der Sozialhilfe / Änderungen müssen aber auch rechtzeitig in Kraft treten

(Berlin) - „Den heutigen Heimbewohnern bleibt ein schlechter Start in das Jahr 2005 nur dann erspart, wenn die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen auch tatsächlich rechtzeitig in Kraft treten können.“ Mit diesen Worten begrüßte Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), am 23. Oktober in Berlin den Beschluss des Deutschen Bundestages, zwei wichtige Verbesserungen in der Sozialhilfe
vorzunehmen: zum einen die Vereinfachung des Zuzahlungsverfahrens bei Heimbewohnern (für Arztbesuche, Arzneimittel etc.), zum anderen den Schutz des Besitzstandes des von der Sozialhilfe an Heimbewohner geleisteten zusätzlichen Barbetrages.

„Die zum 01.01.2004 eingeführte Zuzahlungspflicht bei Arztbesuchen, Medikamenten usw. auch für Sozialhilfeempfänger in Heimen löste einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand aus“, erläutert Mauel die Problematik seit Inkrafttreten des Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetzes (GMG). „Insofern wird die jetzt gefundene Lösung, nach welcher der Sozialhilfeträger den jährlichen Zuzahlungsbetrag als Darlehen gewährt und der zuständigen Krankenkasse auszahlt, von Seiten des bpa ausdrücklich begrüßt. Unverzichtbar ist aber, dass die Gesetzesänderung auch rechtzeitig zum 01.01.2005 in Kraft treten kann.“

Ebenfalls im Sinne der Vermeidung von unsinniger Bürokratie betont der bpa, der bundesweit die Interessen von 4.000 privaten Pflegeeinrichtungen
vertritt: Auch Bewohnern, die ihre Heimkosten aus eigenen Mitteln bestreiten, müssen die Krankenkassen bundesweit die Möglichkeit einer Vorauszahlung der Zuzahlung einräumen. Mauel: „Erst damit hätte jeder Heimbewohner die Chance, pünktlich zum 01.01.2005 die notwendige Bescheinigung seiner Krankenkasse in Händen zu halten.“

Auch die verabschiedete Vertrauensschutzregelung zu dem bisher gewährten Zusatzbarbetrag für Bewohner, die mit teilweise erheblichen Eigenmitteln zur Deckung ihrer Heimkosten beitragen, wird durch den bpa begrüßt. Mauel dazu: „Leider konnte das Anliegen nicht durchgesetzt werden, auch für alle Heimbewohner, die nach dem 01.01.2005 entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen, eigene Vorsorge zu würdigen und durch die Einführung eines Einkommensfreibetrages weiterhin einen erhöhten Barbetrag zur Verfügung zu stellen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889

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