bpa kritisiert Benachteiligung privater Träger bei der Vergabe von landeseigenen Grundstücken
(Berlin) - Um das soziale Angebot in Berlin zu stärken, vergibt der Senat derzeit zahlreiche landeseigene Grundstücke, die bisher für Einfamilienhäuser vorgesehen waren. Dabei werden private Träger ausgeschlossen, kritisiert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). Eine Vergabe soll ausschließlich an gemeinnützige Träger erfolgen.
"Das Land hat erkannt, dass es zu wenig Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen oder für Menschen mit Behinderungen gibt", sagt der Berliner bpa-Landesvorsitzende Oliver Stemmann. "In all diesen Bereichen sorgen private Träger für etwa die Hälfte des Angebots und tragen damit erheblich zum Gemeinwohl bei. Die Vergabe an das Kriterium der steuerlich anerkannten Gemeinnützigkeit zu knüpfen, schließt die Hälfte der sozialen Anbieter in Berlin einfach aus."
Stemmann hält die Vergabe von Gemeinschaftseigentum ohne ein transparentes Ausschreibungsverfahren für rechtlich höchst fragwürdig. Schließlich soll lediglich ein Fachbeirat anhand vorgelegter Konzepte über die Verteilung der Grundstücke entscheiden, wie das Land Berlin mitteilt. Die Flächen eignen sich zum Beispiel für Angebote der Tagespflege oder des betreuten Wohnens. Bei der Auswahl solle letztlich die Qualität der Konzepte entscheidend sein.
"Wenn der Senat wirklich die besten Konzepte sucht, sollte er auch allen Trägern zuhören und nicht die Privaten grundlos ins Abseits stellen. Wer nur mit einer Hälfte der Träger spricht, bekommt auch nur begrenzte Impulse für die zukünftige soziale Versorgung in Berlin", so Stemmann.
Der bpa fordert, auch private Träger in die Vergabe der Grundstücke sowie in zukünftige ähnliche Verfahren aufzunehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
Pressestelle
Friedrichstr. 148, 10117 Berlin
Telefon: (030) 30878860, Fax: (030) 30878889
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