Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

bpa kritisiert übereilte Beschäftigungsverbote kurz vor dem Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

(Saarbrücken) - Mit übereilten Beschäftigungsverboten gefährdet der Regionalverband Saarbrücken die pflegerische Versorgung im Saarland. Diesen Vorwurf erhebt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). Hintergrund ist die Ankündigung, trotz des Auslaufens der umstrittenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht in wenigen Wochen jetzt noch Beschäftigungsverbote zu verhängen.

"Impfungen schützen, deshalb hat sich der bpa von Anfang an dafür eingesetzt, dass möglichst viele Pflegekräfte geimpft sind. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht hätte aber nur in Verbindung mit einer allgemeinen Impfpflicht Wirkung entfalten können", sagt der saarländische bpa-Landesvorsitzende Volker Schmidt.

"In der aktuellen Phase der Pandemie geht es darum, die Versorgung in der Pflege zu sichern. Dafür brauchen wir möglichst viele Pflegekräfte. Wenn nun hunderte Mitarbeitende durch Beschäftigungsverbote im Zuge einer bald wegfallenden Regelung an ihrer wichtigen Arbeit gehindert werden, werden Pflegebedürftige gefährdet und nicht geschützt."

Erst kürzlich hatte der Vorsitzende des saarländischen Landkreistages noch öffentlich erklärt, von Seiten der Landkreise würden keine Betretungsverbote ausgesprochen. Zum 31. Dezember endet die umstrittene Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen ohnehin. Sie wird nicht mehr als hilfreich im Kampf gegen Corona erachtet.

"Pflegende werden täglich getestet und tragen konsequent Maske, damit schützen sie die ihnen anvertrauten Menschen", so Schmidt. Dass nun insbesondere der Regionalverband Saarbrücken ausschert, setze die Pflege unnötig unter Druck. "Im November ist von 130 Beschäftigungsverboten die Rede. Das sind 130 Menschen, die in der Versorgung der Pflegebedürftigen dringend benötigt werden."

Schon jetzt sei es den Einrichtungen nur noch unter Aufbietung aller Kräfte und mit großem Engagement der Beschäftigten möglich, die Versorgung aufrechtzuerhalten. "Dass in dieser Situation nun kurz vor dem Auslaufen der Regelung Beschäftigungsverbote für dringend benötigtes Pflegepersonal ausgesprochen werden, wird zu Versorgungsengpässen, wenn nicht zur Unterversorgung der Pflegebedürftigen führen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Pressestelle Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Fax: (030) 30878889

(mw)

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