BPI befürchtet regierungsbedingte Kündigungen / Rechtsgutachten belegt: Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz beim Vorschaltgesetz
(Berlin) - Anlässlich der Anhörung im Bundestagsgesundheitsausschuss am 12. November hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) das Beitragssicherungsgesetz unter dem Slogan Nein zum Vorschaltgesetz Nein zu regierungsbedingten Kündigungen erneut abgelehnt. Überdies belegt ein vom BPI in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz für die geplanten Zwangsrabatte auf Arzneimittel hat.
Das von Professor Dr. Karl Heinrich Friauf, emeritierter Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität Köln, angefertigte Gutachten kommt außerdem zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf für das Beitragssicherungsgesetz dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegt. Weiterhin, so heißt es in dem Papier, sei materiell-verfassungsrechtlich die finanzielle Inanspruchnahme der pharmazeutischen Unternehmer und der pharmazeutischen Großhändler zugunsten der Krankenkassen unzulässig. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, von denen die ausnahmsweise Zulässigkeit derartiger Sonderabgaben abhänge, seien in mehrfacher Hinsicht nicht erfüllt, schreibt Friauf.
Das Gutachten zeigt, dass die Regierung wieder einmal ein mit heißer Nadel gestricktes, handwerklich schlecht gemachtes Gesetz vorgelegt hat, das die Arzneimittelbranche für die Fehler der Regierung bluten lassen will, indem die angeblich so hohen Gewinne der Pharmaindustrie abgeschöpft werden, erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Dabei profitiere der pharmazeutische Mittelstand, zu dem 90 Prozent der pharmazeutischen Industrie in Deutschland gehören, kaum vom Wachstum des Arzneimittelmarktes.
Das geplante Vorschaltgesetz ist nach Fahrenkamps Worten mittelstandsfeindlich. Viele der rund 75.000 hochqualifizierten Arbeitsplätze der 300 Mitgliedsunternehmen des BPI seien bedroht. Der BPI-Hauptgeschäftsführer: Die wegen finanzieller Einbußen der Unternehmen nötig werdenden Kündigungen gehen voll auf das Konto der Bundesregierung. Denn der standortgebundene pharmazeutischen Mittelstand könne die Verluste nicht im Ausland kompensieren. Dabei, so betonte Fahrenkamp, werde die Pharmaindustrie über die Festbeträge und die Aut-idem-Regelung bereits massiv belastet.
Bei Interesse an dem Rechtsgutachten und Rückfragen: Uwe Dolderer, Tel.: 030/27909-131, E-Mail: UDolderer@bpi.de
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) , HGSt
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