BPI darf Impfstoffvereinbarung der AOK-Nordost kritisieren
(Berlin) - Die Kritik des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) an der neuesten Impfstoffvereinbarung zwischen der AOK-Nordost und den Apothekerverbänden ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Landgericht Berlin mit seiner Entscheidung vom 27. März 2018 klargestellt.
Der BPI hatte in einer Pressemeldung die Impfstoffvereinbarung der AOK Nordost kritisiert: Die Vertragskonstruktion stelle eine Versorgungssituation her, die in ihrer Wirkung der eines exklusiven Rabattvertrages gleichkomme und mithin auch dieselben Risiken bei Lieferausfällen berge. Durch die im Rahmen einer komplexen Vertragskonstruktion für Grippeimpfstoffe mit mehreren Beteiligten geschaffene Situation können Apotheker in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Ergebnis Grippeimpfstoff zu einem Pauschalpreis abrechnen, den derzeit nur ein Hersteller anbietet. Hersteller, die zu diesem Preis nicht anbieten, werden dementsprechend ihre Impfstoffvorhaltung reduzieren. Konkrete Verordnungen können nur nach Genehmigung im Einzelfall durch die Kasse abgerechnet werden. Frist für die Grippe-Impfstoffbestellungen der Ärzte für die nächste Saison war Mitte März.
Die AOK-Nordost hatte den BPI wegen der Pressemeldung abgemahnt. Das Landgericht Berlin hat nun einen Antrag der AOK-Nordost auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Eine Urteils-Begründung liegt noch nicht vor. Dem gegenüber hat die Wettbewerbszentrale ihre nahezu identische Beanstandung nicht auf dem angedrohten Gerichtsweg weiter verfolgt.
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