BPI fordert Änderungen am Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform
(Berlin) - Der vorliegende Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform muss in weiten Teilen geändert und neu verhandelt werden. Dies erklärte BPI- Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp anlässlich der morgigen Anhörung zum Gesundheitsreform-Gesetz. „Wir fordern insbesondere den Verzicht auf die Erhöhung des Zwangsrabatts für pharmazeutische Hersteller und den Verzicht auf die Ausgrenzung der verschreibungsfreien Arzneimittel aus der Erstattung durch die Gesetzlichen Krankenkassen“, betonte Fahrenkamp. Er warf der Union vor, sich vor den Karren einer mittelstandsfeindlichen Politik spannen zu lassen. „Dem Pharma-Mittelstand werden mit Billigung und Unterstützung von CDU und CSU die Existenzgrundlagen entzogen.“
Die Ausgrenzung der verschreibungsfreien Präparate verschlechtere die Versorgung der Patienten, verursache Mehrausgaben für die Gesetzliche Krankenversicherung in Milliardenhöhe und führe bei den mittelständischen Arzneimittelherstellern zu Umsatzeinbrüchen von 20 bis 30 Prozent. Hinzu komme die Erhöhung des Zwangsrabatts von 6 auf 16 Prozent für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht der Festbetragsregelung unterliegen.
Fahrenkamp: „Mittelständische Unternehmen mit einer in der Regel weit geringeren Umsatzrendite können keinen 16-prozentigen Rabatt abführen. Das müsste doch jedem einleuchten, der das kleine Einmaleins beherrscht.“ Der BPI-Hauptgeschäftsführer warnte auch vor Wechselwirkungen mit anderen Politikbereichen. So sei wegen massiver Umsatzeinbrüche mit erheblichen Gewerbesteuerausfällen und damit einer Verschärfung der Krise der kommunalen Finanzen zu rechnen, so Fahrenkamp.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. , HGSt (BPI)
Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin
Telefon: 030/279090, Telefax: 030/2790361
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