Pressemitteilung | Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)

BPI präsentiert Sieben-Punkte-Programm als Beitrag zur Debatte über die Gesundheitsreform

(Berlin) - Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat am 26. September bei einer Pressekonferenz in Berlin eine grundlegende Gesundheitsreform angemahnt. Als Beitrag zur notwendigen Reformdebatte präsentierte der Verband ein Sieben-Punkte-Programm. Außerdem forderte der BPI die Bundesregierung auf, die gesundheitspolitischen Maßnahmen auf Mittelstandskonformität hin zu überprüfen. Ein stärkeres Engagement der Wirtschaftspolitik im Gesundheitswesen sei wünschenswert. Der Pharmastandort Deutschland sei massiv gefährdet, warnte BPI-Vorsitzender Dr. Bernd Wegener.

Denn der pharmazeutische Mittelstand, der ein marktwirtschaftlich organisierter Leistungserbringer sei, sehe sich durch großes Maß von Reglementierungen eingeengt, sagte Wegener. Der BPI-Vorsitzende: „Gerade der standortgebundene pharmazeutische Mittelstand, zu dem 90 Prozent der Branche gehören, ist erheblich von den staatlichen Eingriffen betroffen, weil er die Verluste nicht anderswo kompensieren kann.“ Am oft berichteten überdurchschnittlichen Wachstum der Arzneimittelmärkte sei der Pharma-Mittelstand nur unterproportional beteiligt.

Die Probleme im Gesundheitswesen seien nur mit einer grundlegenden Reform in den Griff zu bekommen, erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp: „Seit 30 Jahren wird am Gesundheitssystem herumgedoktert. Die Strukturmängel sind geblieben, die Finanzprobleme ebenfalls. Die allein an Kostendämpfung orientierte Politik muss als gescheitert betrachtet werden.“

Eine Reform, die ihren Namen verdiene, müsse nach Auffassung des BPI deshalb sieben Elemente beinhalten, sagte Fahrenkamp:

1) Eine Versicherungspflicht aller Wohnbürger für ein gesetzlich festgelegtes „Standardpaket“.
2) Die Unterscheidung in gesetzliche und private Krankenversicherungen wird aufgehoben. Beide traditionellen Versicherungstypen können sich als Unternehmer am Markt bewähren. Für alle Anbieter von Krankenversicherungen besteht Kontrahierungszwang.
3) Versicherungsspezifische „Kopfbeiträge“ sichern den Wettbewerb zwischen den Versicherungen. Eine individuelle Ex-ante-Differenzierung für einzelne Versicherte („Risikoprämien“) und entsprechend wirkende Selbstbehalte (Ex-post-Differenzierung) sollen ausgeschlossen werden.
4) Ein begrenzter Risikostrukturausgleich verhindert den Anreiz zum „Rosinenpicken“, d.h. das Adtrahieren überdurchschnittlich Gesunder, wodurch die versicherungsspezifische „Kopfprämie“ günstiger würde.
5) Sozialer Ausgleich, der verteilungspolitische Ziele erfüllt, wird in einem getrennten System realisiert.
6) Die Sicherstellung obliegt den Anbietern von Krankenversicherungen.
7) Anbieter des „Standardpaketes“ können darüber hinaus Zusatzversicherungen im freien Wettbewerb anbieten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) , HGSt Robert-Koch-Platz 4 10115 Berlin Telefon: 030/279090 Telefax: 030/2790361

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