Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Branche fordert Start des Gesetzgebungsverfahrens zur praxisgerechten EBV-Novelle noch in 2025

(Bonn) - Das Gesetzgebungsverfahren für eine EBV-Novelle sollte noch in 2025 starten und möglichst im 1. Halbjahr 2026 abgeschlossen werden, forderte bvse-Geschäftsführer Stefan Schmidmeyer vor den rund 270 Teilnehmenden des 11. bvse-Mineraliktages | Baustoff Recycling Forum in Ingolstadt.

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) muss praxisnäher und zukunftsfähig weiterentwickelt werden – darin sind sich Branche und Experten seit Langem einig. Einen wichtigen Impuls dafür sollte das hierfür initiierte Planspiel 2.0 setzen, an dem der bvse intensiv mitwirkte.

„Die Ergebnisse liegen auf dem Tisch – und unsere Branche ist vorsichtig optimistisch. Allerdings darf es nun keine weiteren Verzögerungen mehr geben. Die Praxis hat gesprochen – jetzt ist die Politik gefragt“, machte Schmidmeyer deutlich.

Was muss sich jetzt ändern?

Vereinfachung des Eignungsnachweises dringend notwendig

Ein zentrales Ergebnis des Planspiels ist der klare Reformbedarf beim Eignungsnachweis (EgN). Der bislang verpflichtende aufwendige ausführliche Säulenversuch ist nach Ansicht der Branche weder zeitgemäß noch wirtschaftlich – der effizientere Säulenkurztest erfüllt die Anforderungen ebenso und entspricht der europäischen Normentwicklung.

„Optional kann auch ein Schüttelversuch zum Einsatz kommen, sofern das gewählte Verfahren durchgängig in allen Folgeuntersuchungen angewendet wird“, so Schmidmeyer.

Zudem fordert die Branche die Konzentration auf Parameter mit Relevanz und Materialwerten. „Irrelevante Schadstoffparameter ohne festgelegte Materialgrenzwerte führen häufig zu Missverständnissen und Unsicherheit – sowohl bei Prüfstellen als auch bei Bauherren“, betonte Schmidmeyer.

Auch bei der Anzahl der Nachweise soll es zu Vereinfachungen kommen: Künftig soll ein einziger Eignungsnachweis für alle Materialklassen eines Ersatzbaustoffs genügen – und für Mengen zwischen 200 und 3.000 m³ durchgeführt werden können. Das vermeidet unnötige Doppelprüfungen und spart Zeit und Kosten.

Anzeige- und Dokumentationspflichten praxisgerecht anpassen

Auch bei den Anzeige- und Dokumentationspflichten liegen pragmatische Vorschläge vor: So soll die Voranzeigefrist künftig auf mindestens acht Tage verkürzt werden – ein Zeitraum, mit dem sowohl Behörden als auch Bauunternehmen arbeiten können.

Zudem soll die Abschlussanzeige verpflichtend werden: Wer sie nicht einreicht, begeht künftig eine Ordnungswidrigkeit. „Eine Voranzeige ohne Abschlussmeldung macht das gesamte System unglaubwürdig – dieser Deal ist für die Branche tragbar“, stellte Schmidmeyer klar.

Als weitere Ordnungswidrigkeit soll künftig auch die Nichtanzeige eines Standortwechsels bei mobiler Aufbereitung eingestuft werden. Weitere Vereinfachungen betreffen die Zulassung von Sammellieferscheinen und den Wegfall der „ewigen“ Aufbewahrungspflicht bis zum Wiederausbau. Bei Bauvorhaben unter 250 m³ soll das bislang verpflichtende Deckblatt entfallen.

Überwachungswerte vereinheitlichen – Konzentration auf Regelparameter

Im Umgang mit RC-Baustoffen zeigte das Planspiel ebenfalls Handlungsbedarf: Die Feststoffwerte für RC-Materialien werden, wie auch die QUBA – Qualitätssicherung Sekundärbaustoffe GmbH aus ihren Erfahrungswerten berichten konnte, in über 99 Prozent der Fälle eingehalten. Daher sollte künftig auf die Überwachungswerte für RC verzichtet werden. Stattdessen sollen PCB und MKW als Regelparameter eingeführt werden – differenziert nach Materialklassen.

Planungssicherheit durch besseren Datenzugang

Ein weiteres Problemfeld ist die Bestimmung des tatsächlichen Grundwasserabstands und der grundwasserfreien Sickerstrecke. In der Praxis fehlt es häufig an zugänglichen Daten – obwohl viele Behörden über entsprechende Informationen verfügen.

„Aus Angst vor Haftung werden diese Daten jedoch oft nicht weitergegeben – das führt zu Unsicherheit, Planungsrisiken und Verzögerungen auf der Baustelle“, kritisierte Schmidmeyer. Die Branche fordert daher einfache, einheitliche Regelungen sowie einen verlässlichen Zugang zu bestehenden Daten. Auch geplante Wasserschutzgebiete müssten ab einem bestimmten Verfahrensstand verbindlich veröffentlicht werden, um eine rechtssichere Planung zu ermöglichen.

Einbau auf kiesigen Deckschichten: Zur sachlichen Bewertung zurückkehren!

Derzeitige Einschränkungen beim Einbau auf kiesigen Deckschichten oder Fels beruhen nicht auf wissenschaftlichen Grundlagen, sondern auf politischen Vorgaben – ohne fachliche Begründung, betonte Schmidmeyer.

Dabei liegt ein fundiertes, fachlich tragfähiges Konzept vor, das diese Bodentypen als „ungünstig“, aber nicht grundsätzlich ungeeignet einstuft. „Es wird Zeit, zur sachlichen Bewertung zurückzukehren und Einbauten auf solchen Böden wieder zu ermöglichen“, so Schmidmeyer.

Zudem erschweren virtuelle Sicherheitsabstände und uneinheitliche Einschätzungen durch die Behörden die Umsetzung – obwohl umfassende geologische Daten vorliegen. Diese werden ebenfalls aus Angst vor Haftung oft nicht genutzt. Um Planbarkeit und Verlässlichkeit zu sichern, fordert die Branche auch hier eine Rückkehr zur fachlich begründeten Praxis, sowie klare Regelungen und Erleichterungen – insbesondere für kleinere Baumaßnahmen bis 250 m³.

Rechtsharmonisierung notwendig!

Ein weiterer zentraler Punkt ist die rechtliche Abstimmung der EBV mit angrenzenden Regelwerken: „Die EBV darf kein isoliertes Regelwerk bleiben – sie muss endlich mit angrenzenden Rechtsvorgaben wie WHG, AwSV, LABO oder DepV harmonisiert werden. Nur wenn Hintergrundbelastungen, Probenahmen und Einstufungen einheitlich geregelt sind, entsteht die Klarheit, die Planungssicherheit und Investitionen ermöglicht“, forderte Schmidmeyer.

Fazit: Die Praxis hat geliefert – jetzt ist die Politik gefragt!

Auch die Verbändechefs Eric Rehbock (Hauptgeschäftsführer bvse) und Matthias Moosleitner, (Präsident Baustoff Recycling Bayern), die am Vorabend mit den Teilnehmenden der Veranstaltung die 10-jährige erfolgreiche Kooperation beider Verbände feierten, zeigten sich zum Auftakt der Veranstaltung in ihren Eröffnungsreden einig: Wir wollen nicht jammern, sondern handeln!, erklärte Matthias Moosleitner und bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock betonte: Die Branche ist bereit. Jetzt ist die Politik am Zug: Was die Branche braucht, ist die zeitnahe klare Umsetzung und Novellierung der ErsatzbaustoffV.

Quelle und Kontaktadresse:
(bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Michaela Ziss, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Fränkische Str. 2, 53229 Bonn, Telefon: 0228 988490

NEWS TEILEN: