Pressemitteilung | Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)

Brauchen kein billiges Wahlkampfgetöse, sondern wirksame Lohnuntergrenzen!

"Es ist längst überfällig, dass die FDP ihre Blockadehaltung in Sachen Mindestlöhne nun endlich aufgibt und in dieser Frage einen Kurswechsel vollzieht. Dazu haben wir sie in zahlreichen Gesprächen immer wieder aufgefordert - offenbar mit Erfolg!"

Mit diesen Worten reagierte der Bundesvorsitzende der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM), Volker Geyer, auf die Äußerungen führender FDP-Politiker in den letzten Tagen, wonach die FDP Lohnuntergrenzen in einzelnen Branchen nicht mehr prinzipiell ablehnt. Geyer weiter: "Immer mehr Arbeitnehmer können von ihrer Hände Arbeit nicht mehr leben. Das gilt auch für viele Beschäftigte in der Post- und Call-Center-Branche. Diese skandalösen Arbeitsbedingungen müssen jetzt schnellstens durch wirksame Lohnuntergrenzen beseitigt werden!"

Der DPVKOM-Bundesvorsitzende fordert die schwarz-gelbe Bundesregierung auf, ihren Ankündigungen nun auch Taten folgen zu lassen: "Wir brauchen kein billiges Wahlkampfgetöse im Vorfeld der nahenden Bundestagswahl, sondern Mindestlöhne, die die Einkommensbedingungen der Beschäftigten spürbar verbessern. Dazu zählt ein branchenspezifischer Mindestlohn von 9,50 Euro für den Bereich der Call-Center und von 9,80 Euro für die Postbranche."

Die insbesondere von der CDU/CSU geplante Einrichtung von Tarifkommissionen, in der Arbeitgeber und Gewerkschaften branchenspezifische Lohnuntergrenzen für bislang tarifvertragslose Bereiche festlegen, ist dabei sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Die bisherigen Erfahrungen haben nämlich gezeigt, dass bereits vorhandene Möglichkeiten zur Einführung von Mindestlöhnen nicht greifen.

Bestes Bei-spiel ist die Situation in der Call-Center-Branche. Hier hat die DPVKOM zusammen mit ihrem Dachverband dbb beamtenbund und tarifunion bislang als erste und einzige Gewerkschaft im Jahr 2009 einen Antrag auf Festsetzung eines Mindestarbeitsentgeltes von 9,50 Euro nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz gestellt. Dieser wurde im Jahr 2011 mit der Begründung abgelehnt, dass in dieser Branche keine sozialen Verwerfungen existieren. Das ist jedoch nachweislich falsch. So hat das Statistische Bundesamt vor Kurzem bekannt gegeben, dass rund 70 Prozent der Call-Center-Beschäftigten sogenannte Niedriglöhner sind.

Auch in der Postbranche werden Hungerlöhne gezahlt. Noch immer gewähren zahlreiche Briefdienste ihren Beschäftigten Stundenlöhne von 6 bis 8 Euro. Noch schlimmer ist die Situation bei den Paketdiensten. Hier sind Niedriglöhne von 3 bis 4 Euro nichts Ungewöhnliches. Geyer weiter: "Es darf nicht sein, dass Brief- und Paketzusteller mit solchen sittenwidrigen Entgelten abgespeist werden und Hartz-IV-Leistungen beantragen müssen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden, und zwar durch einen neuen Postmindestlohn in Höhe von 9,80 Euro."

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunikationsgewerkschaft DPV im DBB (DPVKOM) Pressestelle Schaumburg-Lippe-Str. 5, 53113 Bonn Telefon: (0228) 911400, Telefax: (0228) 9114098

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