Brauer-Bund gegen Starkbier-Steuer in Frankreich / Verstoß gegen freien Warenhandel in der EU gerügt
(Bonn) - Als einen Verstoß gegen europäisches Gemeinschaftsrecht hat der Deutsche Brauer-Bund die Pläne der französischen Regierung bezeichnet, eine Sondersteuer auf Starkbier mit mehr als 8,5 Prozent mehr Alkoholgehalt zu erheben. Diese Steuer soll 200 Euro pro Hektoliter betragen. Hier handelt es sich um eine verkappte Behinderung von importierten Bieren, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Peter Hahn, denn französische Brauereien stellen solche Starkbiere kaum her.
Von deutschen wie im übrigen auch von belgischen Brauereien würden Starkbiere in nicht unerheblichem Umfang nach Frankreich exportiert. Damit seien die Pläne der französischen Regierung geeignet, den freien Handel innerhalb der Gemeinschaft zugunsten inländischer französischer Produkte einzuschränken. Aus diesem Grunde hat sich der Deutsche Brauer-Bund bereits an den zuständigen EU-Kommissar Bolkestein gewandt, um zu verhindern, dass die französische Sondersteuer in Kraft tritt.
Im übrigen sei die vorgesehene Begründung, nämlich der Gesundheitsschutz, mehr als fragwürdig, da Wein mit einem wesentlich höheren Alkoholgehalt nicht mit einer Sondersteuer belegt werden soll. Eine solch ungleiche Besteuerung wirke sich ebenfalls auf den Wettbewerb aus.
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