Pressemitteilung | Deutscher Brauer-Bund e.V. (DBB)

Brauereien kennzeichnen Einwegflaschen nach gesetzlichen Vorgaben / Missbrauchs- und Verbrauchertäuschungsvorwürfe der Deutschen Umwelthilfe sind unbegründet

(Berlin) - „Die deutschen Brauereien kommen ihrer gesetzlichen Kennzeichnungsverpflichtung von Einwegbehältnissen aus der Verpackungsverordnung ohne Einschränkung nach“, erklärt Rechtsanwalt Peter Hahn, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes e.V. Er ergänzt: „Ein Betrug kann Brauereien nicht vorgeworfen werden, da Glaseinwegflaschen eindeutig und zweifelsfrei als solche gekennzeichnet sind, was bei der Rückgabe auch erkennbar ist“. Damit widerspricht Hahn den heute (3. November 2008) in einer Pressekonferenz formulierten Vorwürfen der Deutschen Umwelthilfe, Brauereien würden eine Irreführung der Verbraucher beim Kauf von Einwegflaschen vorsätzlich herbeiführen wollen. Er stellt weiterhin richtig, dass die Brauereien keine erhöhten Pfandeinnahmen verbuchen würden, wenn, wie von der Deutschen Umwelthilfe unterstellt, lediglich das Mehrwegpfand von 8 Cent bei der Rückgabe einer mit 25 Cent bepfandeten Einwegflasche ausgezahlt werden sollte.

„Als deutsche Brauer sehen wir wegen der unbegründeten Anschuldigungen der Deutschen Umwelthilfe keinerlei Veranlassung, unser Verhalten zu ändern“, ergänzt Hahn.

Grundsätzlich entscheiden sich die Verbraucher beim Kauf von Bier sowieso zu rund 90 Prozent für Mehrweggebinde. Der Einwegmarktanteil rangiert hingegen lediglich bei 1,2 Prozent.

„Es darf nicht Ziel sein, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Rechtsstreit herbeiführen zu wollen, durch den die Konsumenten verunsichert werden und wohlmöglich Brauereien ein Imageschaden zugefügt wird“, bemerkte Hahn abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Brauer-Bund e.V. (DBB) Marc-Oliver Huhnholz, Pressesprecher Neustädtische Kirchstr. 7a, 10117 Berlin Telefon: (030) 2091670, Telefax: (030) 20916799

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