Pressemitteilung | (ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

Brexit: Vollständige Zollanmeldung bei der Einfuhr erschwert den Handel

(München) - Ein Jahr nach dem Ende der Brexit-Übergangsphase bleibt aus Sicht der vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. das Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich hinter den Erfordernissen des Binnenmarkts zurück. Zwar wird der Warenhandel weder durch Zölle noch durch Kontingente eingeschränkt, gleichzeitig sind aber neue nicht-tarifäre Handelshemmnisse entstanden. Zum 01. Januar 2022 enden nun nach der Übergangsphase zahlreiche Vereinfachungen bei Anmeldungen für Einfuhren ins Vereinigte Königreich. "Das ist mit einem großen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen verbunden, was die grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen weiter behindert. Insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlen häufig das Wissen oder die zeitlichen Kapazitäten, um sich in die komplexen Themen einzuarbeiten", sagt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Ab 01. Januar 2022 ist die vollständige Zollanmeldung bei der Einfuhr verpflichtend. Damit muss auch die Erklärung zum Ursprung bereits bei der Zollanmeldung vorliegen, wenn Zollpräferenzen gemäß dem Handels- und Kooperationsabkommen genutzt werden. In der bisher geltenden Übergangsphase konnten die Einfuhranmeldungen bis zu sechs Monate nach der Einfuhr vervollständigt werden. Ebenso gilt ab dem neuen Jahr eine Pflicht zur Vorabanmeldung bei der Einfuhr bestimmter tierischer Produkte und pflanzlicher Erzeugnisse.

Eine Optimierung des Handels- und Kooperationsabkommens liegt im Interesse der exportorientierten deutschen und bayerischen Wirtschaft. "Nachbesserungsbedarf besteht vor allem bei der gegenseitigen Anerkennung von Produktvorschriften und beim Nachweis der Ursprungsregeln", so Brossardt. "Wir brauchen ein Level-Playing-Field, das gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für beide Seiten bietet und müssen schnellstmöglich wieder zurück zu einem konstruktiven Miteinander. Unter keinen Umständen darf es zu einem Handelskrieg kommen, der am Ende nur Verlierer kennt", mahnt Brossardt abschließend.

Trotz des rückläufigen Handelsvolumens gehört das Vereinigte Königreich nach wie vor zu den wichtigsten bayerischen Auslandsmärkten. Gleichwohl hat dessen relative Bedeutung abgenommen. Noch im Jahr 2015 gingen fast neun Prozent der gesamten bayerischen Ausfuhr ins Vereinigte Königreich. Das Land war damit der zweitgrößte bayerische Exportmarkt. Bis 2020 reduzierte sich dieser Wert auf rund sechs Prozent und das Vereinigte Königreich belegt als bayerischer Exportmarkt nur noch Rang sechs.

Quelle und Kontaktadresse:
(ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft Lena Grümann, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Telefon: (089) 55178-370, Fax: (089) 55178-376

(sf)

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