Bridge Blueprint: Datenschützer stellen neues Papier vor
(Berlin) - Lässt sich Künstliche Intelligenz rechtssicher in der Praxis nutzen? Hierüber tauschten sich Expertinnen und Experten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) am 9. September mit zahlreichen Landesdatenschutzbeauftragten aus. Der DAV setzt sich für einen rechtssicheren Einsatz Künstlicher Intelligenz in den Anwaltskanzleien ein.
„Datenschutz hat keine Zukunft, wenn kein normaler Mensch ihn mehr versteht“, erklärt Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Beim Forum DSGVO und KI des DAV ging es am Dienstag deshalb um die Zukunft der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz. Im Rahmen der Veranstaltung stellten die Landesdatenschutzbeauftragten ihr neues „Bridge-Blueprint“-Papier vor. Darin liefern sie Vorschläge, um DSGVO und AI Act einheitlich anzuwenden.
„Der ‚Bridge Blueprint‘ ist ein großer Schritt zu einem pragmatischen Datenschutz mit Augenmaß, der Datennutzung und KI nicht verhindert, sondern grundrechtsschonend unterstützt“, urteilt Härting. Im Resultat entstehe ein Brückenschlag mit einiger Sprengkraft und der Kernthese, dass eine sorgsame Beachtung der Regeln des AI Acts ausreiche, um etliche Klippen der DSGVO zu umschiffen.
Welche praktischen Herausforderungen diese Fragen bei der Beratung mit sich bringen, verdeutlichte die von Dr. Nina Herbort moderierte Anwaltsrunde mit Isabell Conrad und Peter Huppertz. Ein „Wake Up Call aus Brüssel“ von Leonardo Cervera Navas, Generalsekretär des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB), untermauerte die Notwendigkeit eines harmonisierten Rechtsrahmens, um Wettbewerbsfähigkeit und europäische Werte im KI-Zeitalter zu wahren.
In der anschließenden Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen aus Aufsichtsbehörden (Dr. h.c. Marit Hansen, Meike Kamp), der Anwaltschaft (Marieke Merkle, Sebastian Schulz) und der europäischen Politik (Kai Zenner, Büroleiter von Axel Voss, MdEP) wurde der Vorschlag intensiv diskutiert.
Das Autorenteam des „Bridge Blueprint“ stammt aus der Mitte der Aufsicht; es umfasst den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz Thomas Fuchs und seinen Persönlichen Referenten für Policy und Digitalstrategie Dr. Markus Wünschelbaum sowie Dr. h.c. Marit Hansen und Benjamin Walczak von der Schleswig-Holsteinischen Datenschutzbehörde. „Das Papier setzt bewusst auf einen breiten Dialog und die Einbindung von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Anwaltschaft“, erläutert Prof. Härting. Dieser Ansatz erfährt auch aus Brüssel Zuspruch; der Digitalpolitiker Axel Voss und sein Büroleiter und KI-Experte Kai Zenner unterstützen das Vorhaben.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520