Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

Briefdienste können weiterhin einen runden Stempel verwenden / BdKEP schafft für alle Briefdienste Rechtssicherheit

(Hamburg) - Die Deutsche Post AG hat mit Schreiben vom 8. Januar eingelenkt. Der runde Tagesstempel des BdKEP mit der Aufschrift "KEPnet" und "Poststempel" kann verwendet werden. Die markenrechtliche Eintragung wird von ihr nicht angefochten werden.

Damit hat der BdKEP einen großen Erfolg erzielt und für alle Briefdienste Rechtssicherheit geschaffen. Mit Anerkennung des KEPnet-Stempels hat die Deutsche Post AG nach Ansicht des BdKEP gleichzeitig auf ihr Ziel verzichtet, jeden runden Stempel im Bereich Transport für sich zu beanspruchen. Im Gegenzug wird der BdKEP seinen Antrag auf Löschung der Marke "Tagesstempel" der Deutschen Post AG zurückziehen, so der Vorstandsbeschluss.

Hintergrund ist der Markeneintrag des sog. "Tagesstempels" durch die Deutsche Post - jener runde Stempel, dessen Innenkreis von zwei waagrechten Linien, in denen das Datum steht, unterbrochen wird. Die Deutsche Post AG hatte ursprünglich den Standpunkt vertreten, dass überhaupt keine runden Stempel mehr verwendet werden dürften. Der BdKEP vertrat dagegen die Auffassung, dass der Tagesstempel lediglich ein Funktionszeichen ist. Seine Verwendung in der Zeit des Briefmonopols der Deutschen Bundespost, in der es keinen Wettbewerb gab, dürfe nicht dazu führen, dass dieser Stempel vom privatisierten Rechtsnachfolger Deutsche Post allein mit Eigentumsrechten belegt werden kann. Mit Ende des Monopols muss auch der Wettbewerb eine Chance auf die Verwendung von Zeichen, Worten und Marken aus der Zeit des Postmonopols haben. Hierzu war es zu Gesprächen zwischen BdKEP und Deutscher Post vor der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gekommen.

Der Vorsitzende Rudolf Pfeiffer: "Der Erfolg bedeutet auch, dass nunmehr für BdKEP-Mitglieder ein Gütesiegel geschaffen worden ist. Weitere Verbandsgespräche werden klären, wie man den KEPnet-Stempel zum einen als Symbol für ein Postdienste-Netzwerk verwenden kann, zum anderen als Qualitätszeichen."

Jeder Briefdienst, der seinen runden Stempel auf den KEPnet-Stempel umstellt, hat von nun an keine rechtlichen Angriffe gegen sich mehr zu erwarten, da der KEPnet-Stempel rechtlich geschützt ist und Mitglieder diesen Markenschutz lizenzfrei genießen können. Nicht-Mitgliedern steht er für eine entsprechende Lizenzgebühr zur Verfügung.

Abweichungen hiervon , die jedem freistehen, sind möglich. Der Erfolg des BdKEP besteht nämlich auch darin, dass jeder Briefdienst weiterhin einen runden Stempel verwenden kann. Allerdings geht jeder Briefdienst bei entsprechender Annäherung an den Tagesstempel der Deutschen Post AG das Risiko ein, selbst gerichtlich die markenrechtliche Grenzziehung klären zu müssen.

Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste und ist Ansprechpartner für Industrie- und Handelskammern, Ministerien, Behörden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet einen Umsatz von über 23 Mrd. EUR mit über 400.000 Beschäftigten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Eimsbütteler Chaussee 23 20259 Hamburg Telefon: 040/4303374 Telefax: 040/4301490

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