Brillenabgabe beim Augenarzt: Bundesärztekammer bewertet OLG-Urteil skeptisch
(Düsseldorf) - ZVA. Mit großer Skepsis hat der Berufsordnungsausschuss der Bundesärztekammer die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle bewertet, die ein vom Landgericht Hannover gegen einen Augenarzt verhängtes Verbot, Brillen zu verkaufen, wieder aufgehoben hatte.
In einem aktuellen Artikel des Deutschen Ärzteblattes vom 11. Mai 2007 bezweifelt das Gremium der Bundesärztekammer, dass sich das Urteil auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum verkürzten Versorgungsweg stützen könne. Der juristische Fachdezernent der Ärztekammer, Dr. Gerhard Nösser wird im Ärzteblatt folgendermaßen zitiert: Es ist nicht zulässig, eine bei einer Versorgung durch Dritte angeblich bestehende Gefahr (...) zur Grundlage einer generellen Versorgung des Patienten durch den Arzt zu machen. Wie der Berufordnungsausschuss der Bundesärztekammer weiter ausführt, könne die Entscheidung aus Celle auch deshalb keinen Bestand haben, weil sie mit ihrem bedingungslosen Eröffnen einer Brillenabgabe in der Arztpraxis auf andere Fälle der Abgabe von Produkten oder der Verweisung an bestimmte Leistungserbringer übertragen werden würde, was einer Kommerzialisierung des Arztberufes Vorschub leisten würde.
Damit bestätigt die Bundesärztekammer sowohl die Bayerische Landesärztekammer, die bereits im Februar 2007 den Inhalt des OLG-Urteils strikt abgelehnt hatte, als auch die Auffassung des Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA). Der ZVA hatte bereits mehrfach darauf verwiesen, dass Augenärzte mit dem Vertrieb von Brillen gegen die ärztliche Berufsordnung und das Handwerksrecht verstoßen und dass das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient für gewerbliche Zwecke ausgenutzt werde.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Augenoptiker (ZVA)
Katharina Pawlowski, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
Alexanderstr. 25a, 40210 Düsseldorf
Telefon: (0211) 863235-0, Telefax: (0211) 863235-35
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

