Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Brückentage 2013: Jetzt Urlaub planen / Clever kombinieren und mehr Zeit zur Erholung genießen

(Berlin) - Die Reiseveranstalter haben ihre Angebote für den Sommer 2013 vorgestellt und in den Reisebüros liegen die neuen Reisekataloge bereit. Beste Zeit, um den Urlaub für das kommende Jahr zu planen. Wer dabei die so genannten Brückentage nutzt, kann die schönste Zeit des Jahres, die Urlaubszeit, gewinnbringend verlängern. Und, darauf weist der Deutsche ReiseVerband (DRV) hin, wer frühzeitig bucht, profitiert zudem von den vielfältigen Frühbucherangeboten der Reiseveranstalter mit deutlichen Preisvorteilen und einer großen Auswahl an Reiseangeboten.

Im Jahr 2013 liegen einige der bundeseinheitlichen und regionalen Feiertage erneut so günstig, dass mit nur wenigen zusätzlichen Urlaubstagen längere Zeit verreist werden kann. Hier ein Überblick zusammengestellt vom Deutschen ReiseVerband:

- Gleich zu Jahresbeginn können sich Arbeitnehmer über eine verkürzte erste Januarwoche freuen. Denn Silvester wird am Montag gefeiert und der 1. Januar fällt damit auf einen Dienstag. Wer sich noch drei Tage frei nimmt, kann neun Tage freie Zeit genießen, von Samstag, 29. Dezember bis einschließlich Sonntag, 6. Januar 2013. Ideal um einen Skiurlaub oder Sonnentage auf den Kanaren zu buchen.

- Ostern wird im kommenden Jahr von Karfreitag, 29. März bis Ostermontag, 1. April gefeiert. Die in der Regel rund 14tägigen Schulferien können Sonnenhungrige nutzen, um im Süden Europas den Frühling zu begrüßen. Für alle, die gerne dem Wintersport frönen, stehen Angebote in nahen Wintersportdestinationen wie zum Beispiel in den Hochalpen oder aber in USA und Kanada zur Auswahl.

- Der 1. Mai, der Tag der Arbeit, fällt 2013 auf einen Mittwoch. Wer sich Montag, den 29. und Dienstag, den 30. April, je einen Tag Urlaub nimmt, kann inklusive des vorangegangenen Wochenendes fünf freie Tage und mit zwei weiteren Urlaubstagen sogar gleich neun freie Tage genießen. Lohnend entweder für ein Wellness-Wochenende oder um einen Städtetrip in eine der europäischen Metropolen zu unternehmen.

- Ähnlich verhält es sich mit dem Feiertag Christi Himmelfahrt am Donnerstag, den 9. Mai: Mit einem zusätzlichen Urlaubstag am 10. Mai können vier Tage für einen kurzen Deutschlandurlaub und mit insgesamt drei Urlaubstagen neun freie Tage für einen Urlaub in einem südlichen Sonnenziel genutzt werden, nämlich von Samstag, 4. bis einschließlich Sonntag, 12. Mai. Denn rund um das Mittelmeer lockt die Frühlingssonne.

- Pfingsten fällt 2013 auf Sonntag, den 19. und Montag, den 20. Mai. Wer vier Urlaubstage investiert, kann eine neuntägige Kurzreise planen. Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie in einzelnen Gemeinden in Sachsen und Thüringen können sich über 16 freie Tage freuen, wenn sie acht Urlaubstage für die Zeit zwischen dem Dienstag, 21. Mai, und dem Freitag, 31. Mai beantragen, da Fronleichnam auf Donnerstag, den 30. Juni fällt. Da bleibt ausreichend Zeit, einmal ein Fernreiseziel etwa in der Karibik oder in Asien oder im Indischen Ozean ins Auge zu fassen.

- Maria Himmelfahrt am Donnerstag, den 15. August, liegt für viele Bundesbürger mitten in den Sommerferien. Mit nur vier Urlaubstagen können ganze neun freie Tage für einen Sommerkurztrip etwa an die Küsten von Nord- und Ostsee genutzt werden.

- Der Tag der Deutschen Einheit, der 3. Oktober, ist 2013 ein Donnerstag. Nur ein Urlaubstag ist notwendig, um vier freie Tage zu erzielen. Mit drei weiteren Urlaubstagen sind es am Ende sogar neun.

- Am Donnerstag, den 31. Oktober, feiern die überwiegend evangelisch geprägten Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen den Reformationstag, der, mit vier weiteren freien Tagen einen Kurztrip in den Süden erlaubt.

- Allerheiligen am Freitag, 1. November können Einwohner aus Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland mit vier Urlaubstagen zu neun freien Tagen verlängern - etwa für ein Städte- oder Wellnesstrip.

- Der Buß- und Bettag, Mittwoch, 20. November, ist nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag. Mit zwei Urlaubstagen können Sachsen fünf freie Tage und mit weiteren zwei Urlaubstagen gleich neun Tage nutzen, um z. B. auf der Arabischen Halbinsel Sonne zu tanken oder eine Kreuzfahrt zu buchen.

- Die Zeit zwischen Weihnachten 2013 und Neujahr 2014 liegt für Arbeitnehmer erneut günstig. Mit nur zwei Urlaubstagen am Montag, 23., und Freitag, 27. Dezember, summiert sich die arbeitsfreie Zeit auf dreizehn freie Tage, sofern der Arbeitgeber seine Mitarbeiter am 24. und 31. Dezember, freistellt. Denn der 31. Dezember fällt auf einen Dienstag und der 1. Januar 2014 auf einen Mittwoch - ideal für Reisen in die USA, die Karibik oder den südafrikanischen Kontinent.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Pressesprecherin Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30

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