Brüssel verschärft Regeln zu Energieausweisen / Mieterbund begrüßt Veröffentlichungsgebot
(Berlin) - Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) aus Brüssel haben sich EU-Kommission, -Parlament und -Rat auf den Inhalt einer EU-Richtlinie zum Gebäudeenergieverbrauch verständigt. Ein wesentlicher Inhalt, der auch für Deutschland unmittelbar Auswirkungen haben wird, sind die Regelungen zur Verschärfung des Energieausweises. Die EU-Richtlinie wird danach vorschreiben, dass der Energiekennwert in Wohnungsanzeigen künftig veröffentlicht werden muss. Wie bisher auch schon, muss Kauf- oder Mietinteressenten der Energieausweis zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Neu wiederum ist, dass bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages Käufer bzw. Mieter den Energieausweis der Immobilie ausgehändigt erhalten müssen.
Der Deutsche Mieterbund begrüßt die schärferen Regelungen für den Energieausweis. Wichtig sie vor allem, dass der Hauseigentümer schon in Wohnungsanzeigen oder auf Immobilienportalen Informationen zum Energiebedarf veröffentlichen muss.
Energieausweise sind Transparenzinstrumente. Potenzielle Käufer und Mieter sollen frühzeitig und umfassend über den energetischen Zustand der Immobilie aufgeklärt werden, damit sie bei ihrer Kauf- oder Mietentscheidung Aussagen zur Energieeffizienz des Hauses und somit zur Höhe der künftigen Heizkosten berücksichtigen können.
Die EU-Richtlinie wird voraussichtlich am 7. Dezember 2009 im Europäischen Rat und Anfang 2010 im Europäischen Parlament verabschiedet, so dass die Richtlinie Mitte 2010 veröffentlicht werden kann. Die EU-Länder, unter anderem Deutschland, haben dann zwei Jahre Zeit, also längstens bis 2012, die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100
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