Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.
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BSB kümmert sich aktiv um Verbraucherinteressen / Neuer Ratgeber zum Bauträgervertrag

(Berlin) - Mit dem neuen Ratgeber zum Bauträgervertrag liegt in der fortlaufenden Reihe von Informationsmaterialien des BSB die jüngste Publikation vor.

Sie gibt für Verbraucher einen Überblick über den Bauträgervertrag, der sich in seiner Struktur und den rechtlichen Konsequenzen erheblich von den Konditionen eines herkömmlichen Bauvertrages unterscheidet. Da Bauträger bei fast 40 Prozent der Bauvorhaben als Vertragspartner auftreten, ist der Aufklärungsbedarf groß.

Zunächst wird der gravierendste Unterschied erläutert: Beim Bauträgervertrag, welcher der Makler- und Bauträgerverordnung unterliegt, ist der Verbraucher im rechtlichen Sinne kein Bauherr, sondern ein Erwerber. Denn der Bauträger ist Eigentümer des Grundstücks, tritt als Bauherr in Erscheinung und verkauft das Grundstück mit einer Bauverpflichtung. Das heißt auch: Obwohl Erwerber schon frühzeitig Zahlungen für den Bau leisten, werden sie erst später Eigentümer. Welche Rechte haben sie dennoch, was müssen sie beachten? Darauf geht der Ratgeber ein.

Auch bei Bauträgern lohnen sich im Vorfeld der Firmencheck und das Besichtigen von Referenzobjekten. Bei Vertragsabschluss müssen die Rechte des Erwerbers am Grundstück durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert und die Bebaubarkeit baurechtlich nachgewiesen werden.

Erläutert werden im Ratgeber die Besonderheiten des Bauträgervertrages als umfangreiches Vertragswerk, das notariell beurkundet werden muss. Wird eine Eigentumswohnung erworben, gehören dazu Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Kurz zusammengefasst wird im Ratgeber, was zu einer Bau- und Leistungsbeschreibung gehört und wie Sonderwünsche und Eigenleistungen vereinbart werden. Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten ist ein eigener Abschnitt gewidmet – auch sie unterscheiden sich, denn sie unterliegen ebenfalls der Makler- und Bauträgerverordnung. Als Besonderheit im Bauträgervertrag wird die förmliche Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum erläutert.

Die Auswahl wichtiger Informationen enthält auch zwei spezielle Kapitel zu den Pflichten des Notars, der auf eine sachgerechte und faire Gestaltung des Vertragswerkes hinwirken muss, und zur Prüfung des Notarvertrages vor der Beurkundung. Hier wird empfohlen, unbedingt einen baurechtlich versierten Experten zur Beratung an die Seite zu holen.

Insgesamt ist der Ratgeber ein handlicher Leitfaden, der allen mit einem Bauträger bauenden Verbrauchern hilft, Fallstricken aus dem Weg zu gehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 3128001, Telefax: (030) 31507211

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