Pressemitteilung | Deutsche Säge- und Holzindustrie e.V. (DeSH) - Hauptgeschäftsstelle

BSHD aktualisiert "Schwarze Liste" der Naturschutzgesetzgebung: Ausweisung von FFH-Gebieten geht voran

(Berlin) - Im Zuge der Bemühungen der Europäischen Union natürliche Lebensräume zu erhalten und die weitere Schädigung bedrohter Arten zu verhindern, sind in Deutschland in den vergangenen Jahren rund 3,3 Millionen Hektar Festlandfläche als sogenannte Flora Fauna Habitat-Gebiete (FFH) ausgewiesen worden. Deutschland wird bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie eine große Verantwortung für die Erhaltung der mitteleuropäischen Buchenwaldareale zugesprochen. Die besondere Rolle beim Schutz dieser Laubwaldgesellschaften spiegelt sich auch in dem europaweit einzigartig hohen Anteil an Waldflächen wieder: Derzeit sind 51 Prozent der gemeldeten FFH-Festlandsflächen Deutschlands Wälder, dies entspricht rund 1,65 Millionen Hektar.

Im Zuge der Bewertung der Buchenwaldareale Deutschlands bei der FFH-Gebietsausweisung wurde ein "günstiger Erhaltungszustand" der kontinentalen Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwälder festgestellt. Trotzdem fordern die Naturschutzverbände nun 50 Prozent dieser Flächen unter "Prozessschutz" zu stellen, also aus der forstlichen Bewirtschaftung zu nehmen. "Dass sich diese Wälder jedoch nur durch eine nachhaltige und generationenübergreifende pflegliche Bewirtschaftung so positiv entwickeln konnten, wird bei der Diskussion um die Ausweisung von Prozessschutzflächen völlig außer Acht gelassen", so Lars Schmidt, Vizepräsident des Bundesverbandes der Säge- und Holzindustrie Deutschland.

Die Forderung der Naturschutzverbände würde rund 13 Prozent der Gesamtwaldfläche Deutschlands betreffen, mit einem Nutzungsverzicht auf rd. 850.000 ha Waldfläche. BSHD-Vizepräsident Lars Schmidt: "Allein die Durchführung der wissenschaftlichen Erfassung, Planung, Umsetzung, Kontrolle und Schulung der FFH-Richtlinie kostet Deutschland heute schon jährlich 620 Mio. Euro. Der volkswirtschaftliche Schaden durch den Nutzungsausfall und insbesondere der Verlust von Arbeitsplätzen sind in diesem Betrag noch nicht enthalten. Zudem wäre eine weitere Verschärfung der ohnehin angespannten Rohholzversorgung absehbar."

Ein weiterer Kritikpunkt des BSHD sind die geforderten Verträglichkeitsprüfungen, die zu einer zusätzlichen und vermutlich erheblichen Einschränkung des Holzaufkommens in diesen Gebieten führen könnten. Vor jeder Hiebsmaßnahme in einem FFH-Gebiet müsste eine solche "Verträglichkeitsprüfung" durch die zuständige Naturschutzbehörde erfolgen. Im Rahmen des neuen Bundesnaturschutzgesetzes mit Gültigkeit zum 1. März 2010 wurde über die Verträglichkeitsprüfung erneut diskutiert und schon jetzt stark zu Gunsten des Naturschutzes verschoben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Säge- und Holzindustrie Deutschland (BSHD) Frank Ahnefeld, Hauptgeschäftsführer Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin Telefon: (030) 22320490, Telefax: (030)

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