BStBK begrüßt EP-Votum gegen SWIFT-Abkommen
(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, den Abschluss des SWIFT-Abkommens zu stoppen. Sie ist ein klares Bekenntnis zum Datenschutz und stärkt den Schutz der personenbezogenen Daten der EU-Bürger.
Die BStBK hatte sich bereits im Juli 2009 bei der Bundesregierung gegen den geplanten umfassenden Datenzugriff durch die USA eingesetzt, da sie nationale und europäische Datenschutzrechte gefährdet sah. Der Zugriff auf die von SWIFT verwalteten Informationen ließe Rückschlüsse auf personenbezogene Daten und auf wirtschaftliche Tätigkeiten von Unternehmen und Privatpersonen zu. Auch die Daten der Zahlungsströme zwischen Steuerberatern und Mandaten oder auch Mandaten und ihren Geschäftspartnern wären betroffen gewesen. Dies hätte nicht zuletzt das gesetzlich geschützte Beratungsverhältnis beeinträchtigt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Regine Kreitz, Leiterin, Presse und Kommunikation
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799
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