Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

BStBK lehnt internationale Rechnungslegungsstandards fĂŒr den Mittelstand ab

(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hĂ€lt die EinfĂŒhrung internationaler Rechnungslegungsstandards fĂŒr den Mittelstand, wie sie derzeit auf EU-Ebene diskutiert wird, in Deutschland fĂŒr abwegig. Dies macht sie im Rahmen der EU-Konsultation zum Thema "IFRS for SME" deutlich, die am 12. MĂ€rz endet. Die Bundesregierung sollte sich aus Sicht der BStBK bei der EU-Kommission dafĂŒr einsetzen, dass die anstehende Überarbeitung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien in praxistauglicher Weise erfolgt.

Deutschland hat mit der vor kurzem verabschiedeten Bilanzrechtsreform eine weite Öffnung des Handelsrechts fĂŒr IFRS bewusst vermieden. Erforderlich ist damit nach wie vor ein Einzelabschluss nach HGB, der dem GlĂ€ubigerschutz, der AusschĂŒttungsbemessung und der steuerlichen Gewinnermittlung dient. FĂŒr den Mittelstand wĂŒrde die Anwendung des IFRS fĂŒr KMU in der Praxis die Erstellung eines weiteren Abschlusses bedeuten. Die Unternehmen hĂ€tten damit zusĂ€tzliche Kosten zu tragen, jedoch keinerlei Nutzen.

DarĂŒber hinaus lehnt die BStBK das Vorgehen aus formalen GrĂŒnden ab. Die Normsetzung auf einem so wichtigen Gebiet wie der Rechnungslegung sollte nicht dem International Accounting Standards Board (IASB) als privatem Standardsetzer ĂŒberlassen werden, sondern den demokratisch legitimierten Weg gehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Regine Kreitz, Leiterin, Presse und Kommunikation Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799

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