#BuchistBuch: Gesetzliche Regelung des E-Lendings
(Berlin) - In seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zur Novellierung des Urheberrechts empfiehlt der Bundesrat, einen neuen Paragrafen "§ 42b Digitale Leihe" in das Urhebergesetz (UrhG) aufzunehmen. Dieser Paragraf soll die gesetzliche Verpflichtung von Verlagen regeln, Bibliotheken eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen für den Verleih einer digitalen Publikation (E-Book) anzubieten, sobald diese auf dem Markt erhältlich ist. Dazu gehört auch das Recht einer Bibliothek, jeweils ein Exemplar digital für begrenzte Zeit jeweils einer Person ("one copy, one loan") zugänglich zu machen.
Dazu Prof. Dr. Andreas Degkwitz, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes: "Wir begrüßen den Vorschlag des Bundesrates, eine gesetzliche Regelung für das Ausleihen von E-Books durch Bibliotheken - das sogenannte E-Lending - zu schaffen. Der Vorschlag ist nicht ganz das, was wir für die Nutzer*innen der Bibliotheken seit Jahren gefordert hatten. Es ist aber ein sehr deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Vor allem wäre es Bibliotheken künftig möglich, Lizenzen für E-Book-Titel zu erwerben, die sie dringend zur Erfüllung ihres gesetzlichen Bildungsauftrags benötigen. Mit dieser Klarstellung wäre eine gute Grundlage geschaffen, um mit den Verlagen und Autor*innen ins Gespräch darüber zu kommen, wie eine Ausleihe unter fairer Beteiligung der Rechteinhaber*innen ermöglicht werden kann. Wir fordern daher die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, den Empfehlungen des Bundesrates zu folgen."
Erst im Januar hatten über 1.000 Bibliotheksdirektor*innen in einem Offenen Brief des Deutschen Bibliotheksverbandes die Gleichstellung von gedruckten und elektronischen Büchern auch beim Verleih gefordert. Denn die strukturelle Unterlegenheit von Bibliotheken unter die Lizenzpolitik der Verlage war in den letzten Jahren immer deutlicher geworden: Viele aktuelle Buchtitel werden seitens der Verlage von der Lizenzierung und damit vom Verleih durch Bibliotheken für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ausgenommen (sog. "Windowing"). Der dbv setzt sich daher seit vielen Jahren dafür ein, dass Bibliotheken sofort nach Erscheinung aus allen auf dem Markt erhältlichen elektronischen Werken auswählen, im Rahmen ihres Medienetats erwerben und entsprechend den gleichen Bedingungen wie bei physischen Büchern verleihen können.
Zum Hintergrund
Mit der Kampagne #BuchistBuch setzt sich der Deutsche Bibliotheksverband nochmals verstärkt für die von ihm seit 2012 geforderte Gleichbehandlung von elektronischen und gedruckten Medien beim Verleih in Bibliotheken ein. Verlage verhandeln für den Verleih ihrer E-Books mit - für Bibliotheken tätigen - Firmen wie divibib GmbH ("Onleihe") oder Overdrive Inc. ("Libby") spezielle Bibliothekslizenzen zu unterschiedlichen Konditionen. Diese Firmen stellen auch die technischen Plattformen und den Support bereit. Bibliotheken schließen mit diesen Firmen Verträge über die von ihnen angebotenen Lizenzen ab. Sie wählen nach rein fachlichen Kriterien, welche Titel zu ihrem Bestand passen und für ihre jeweiligen Zielgruppen sinnvoll erscheinen. Das Verfahren des Verleihs ist das gleiche wie beim gedruckten Buch: Es gibt zeitgleich nur eine Ausleihe pro Person, feste Leihfristen und die E-Books, die gerade verliehen sind, können erst dann vom/von der nächsten Leser*in genutzt werden, wenn sie "zurückgegeben" wurden.
Bibliotheken bieten also keine kommerzielle "Flatrate", bei der man für eine bestimmte Summe unbegrenzt auf E-Books zugreifen könnte. Die Ausleihe von E-Books durch Bibliotheken ermöglicht Bürger*innen, die sich den Kauf von Büchern nicht leisten können, den Zugang zu aktueller Literatur. Der Buchhandel bleibt weiterhin ein sehr wichtiger Partner der Bibliotheken, die ihn durch ihre Aktivitäten zur Förderung der Lesefreude bei vielen (zukünftige) Käufer*innen gerne unterstützen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)
Kristin Bäßler, Leiterin Kommunikation, Presse und Medien
Fritschestr. 27-28, 10585 Berlin
Telefon: (030) 644989910, Fax: (030) 644989929