Pressemitteilung | Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V. im VBE (BLLV)
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Büchergeld bleibt für viele Familien belastend / BLLV-Präsident bedauert heutiges (23. April 2007) Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und fordert Staatsregierung auf, Büchergeld erneut zu überdenken

(München) - Mit Enttäuschung hat der Präsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), Albin Dannhäuser, auf das heute (23. April 2007) vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof veröffentlichte Urteil reagiert, wonach das Büchergeld an Bayerns Schulen nicht gegen die Bayerische Verfassung verstößt. „Die Einführung der Lernmittelfreiheit nach dem zweiten Weltkrieg gehört zu den Errungenschaften des demokratischen Grundverständnisses, dass Bildung für alle kostenfrei zugänglich sein muss“, erklärte Dannhäuser.

Die Pflicht, Büchergeld zu entrichten, ist kein Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit, wenngleich soziale Härten berücksichtigt werden.

Das Büchergeld ist auch kein Signal zur Unterstützung von Familien mit Kindern, zumal zusätzlich zum Büchergeld für jedes Schulkind weitere beträchtliche Kosten anfallen, wie zum Beispiel Materialgeld, Kopiergeld, Fahrtgeld, Geld für Sportausrüstung, Ausflüge, Ski- und Wandertage. Insofern erwartet der BLLV-Präsident, dass die Staatsregierung Familien finanziell deutlich entlastet. „Es kann nicht sein, dass Kinder zum Armutsrisiko werden“, betonte Dannhäuser und forderte die Staatsregierung dazu auf, den Einzug des Büchergeldes erneut zu überdenken.

Quelle und Kontaktadresse:
Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V. im VBE (BLLV) Andrea Schwarz, Pressereferentin Bavariaring 37, 80336 München Telefon: (089) 72100129, Telefax: (089) 72100155

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