Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)
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Bürger wollen kommunale Daseinsvorsorge!

(Berlin) - Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bergkamens Bürgermeister Roland Schäfer, trat auf einem Kongress des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) in Berlin pauschalen Behauptungen entgegen, dass Kommunen den Wettbewerb verhinderten und private Unternehmen Leistungen der Daseinsvorsorge in der Regel besser erbringen könnten als die öffentliche Hand.

DStGB-Präsident Roland SchäferSchäfer hob hervor, dass die Kommunen durch ihre wirtschaftliche Betätigung den Wettbewerb bereicherten. So seien es in den liberalisierten Bereichen wie der Strom- und Gasversorgung gerade die Stadtwerke, die dafür sorgten, dass der Markt nicht in den Händen einiger weniger Großunternehmen sei. Deshalb sei die Parole „Privat vor Staat“ als politischer Grundsatz schlicht falsch und liege weder im Interesse der Bürger noch des Wettbewerbs. Schäfer kritisierte in diesem Zusammenhang die Pläne der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts, mit denen einseitig den kommunalen Unternehmen Fesseln angelegt werden sollten. Das Grundgesetz sei wirtschaftspolitisch neutral, deshalb gebe es keinen Vorrang einer privaten Aufgabenerledigung im Bereich der Daseinsvorsorge.

Kommunen und Privatwirtschaft seien aufeinander angewiesen, so Schäfer. Das Verhältnis von Kommunen und privater Wirtschaft müsse daher frei von ideologischen Scheuklappen diskutiert werden. Die große Mehrzahl der Aufträge der Privatwirtschaft zur Durchführung öffentlichen Investitionen erfolge durch die Kommunen. Deshalb sprach sich der Präsident für ein faires Miteinander aus.

Schäfer machte deutlich, dass es hinsichtlich der Nichtbesteuerung von Hausmüllentsorgung und Abwasserbeseitigung durch die Kommunen nicht um Steuersparmodelle zu Lasten der Privatwirtschaft gehe, sondern um eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers. Die Gemeinschaft sei auf die dauerhafte und flächendeckende Erbringung bestimmter Leistungen der Daseinsvorsorge wie der Hausmüllentsorgung oder der Abwasserbeseitigung besonders angewiesen. Die Kommunen könnten sich diesen hoheitlichen Aufgaben nicht einfach entledigen, wenn sich das Ganze wirtschaftlich nicht mehr lohne. Deshalb habe der Gesetzgeber sich dafür entschieden, dass diese Leistungen nicht der Besteuerung unterliegen. Wer hier eine Besteuerung fordere, verlange damit eine deutliche Erhöhung der Gebühren für die kommunale Abfall- und Abwasserbeseitigung. Das könne der DStGB im Interesse der Bürger nicht akzeptieren!

Schäfer stellte heraus, ob eine Aufgabe der Daseinsvorsorge effizienter kommunal oder privat erledigt wird, sei immer eine Frage des Einzelfalls. Dabei dürften die Kommunen auch soziale Aspekte wie die Schaffung sozialversicherungspflichtiger und tariflicher Arbeitsplätze im Auge haben. Die pauschale Behauptung, dass Private diese Leistungen grundsätzlich besser erbringen könnten, sei nachweislich falsch. Im Übrigen seien auch die Kommunen zur stetigen Optimierung ihres Leistungsangebotes und der Steigerung von Effizienz angehalten, da der Bürger die Gebührenentwicklung für kommunale Leistungen der Daseinsvorsorge sehr genau beobachte und dies auch zur Grundlage seines Stimmverhaltens bei Kommunalwahlen mache.

Der BDI hatte am 3. Juli 2007 einen Kongress „Daseinsvorsorge im Wettbewerb - Dienstleistungen mit Zukunft“ durchgeführt, auf dem der Präsident des DStGB vor dem Hintergrund seiner praktischen Erfahrungen als Bürgermeister von Bergkamen forderte, die Spielräume der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge zu erhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Pressestelle Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

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