Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V. - Berliner Büro

Bürgergeld und Wohngeld müssen mit Verbesserungen kommen

(Berlin) - Der Deutsche Bundestag berät heute mit dem Bürgergeld-, dem WohngeldPlus- und dem ERP- Wirtschaftsplanungsgesetz drei Gesetze, die entscheidende Voraussetzungen dafür schaffen, ob und wie wir in Deutschland durch diesen und den nächsten Winter kommen. Der Deutsche Caritasverband mahnt deutliche Verbesserungen an.

Dezember-Abschlagszahlung muss besteuert werden
Das ERP- Wirtschaftsplanungsgesetz ist das erste Gesetz, mit dem die Bundesregierung die Empfehlungen der GasWärmeKommission umsetzt. Es regelt, dass zur sofortigen Entlastung der Bürger_innen und Unternehmen im Dezember Abschlagszahlungen an die Gas-Versorger vom Bund übernommen werden. "Es ist gut, dass den Vorschlägen der ExpertInnen-Kommission entsprechend, die Übernahme einer Abschlagszahlung für Dezember unverzüglich auf den Weg gebracht wird. Ich habe mich in der Kommission entschieden dafür eingesetzt, eine Gaspreisbremse zu gestalten, die schnell wirkt. Wir waren uns in der Kommission dabei aber auch einig, dass die Besteuerung des geldwerten Vorteils, der mit der Abschlagsübernahme verbunden ist, zum Kommissionskonzept unabdingbar dazugehört. Nur so lassen sich Schnelligkeit der Entlastung und soziale Gerechtigkeit versöhnen. Für mich ist es völlig unverständlich, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung nun auf die Besteuerung des Abschlags verzichtet. Um in der Energiekrise finanzielle Entlastung, soziale Fairness und Klimaschutz zu verbinden, könnten die Steuereinnahmen, auf die der Bund hier verzichten will, zum Beispiel für die Förderung CO2-sparender Investitionen dringend gebraucht werden", kritisiert Caritaspräsidentin Eva Welskop-Deffaa.

WohngeldPlus - Empfängerkreis erweitern
Auch beim WohngeldPlus-Gesetz sieht der Deutsche Caritasverband zusammen mit der Gas-Wärme-Kommission dringenden Nachbesserungsbedarf. Es sei gut, dass der Kreis der Wohngeld-Berechtigten ausgeweitet werde. Der Bund bleibe allerdings leider bei seinen Ursprungsplanungen - die Kommission hatte empfohlen, etwa 500 000 Menschen mehr in den Kreis der Begünstigten aufzunehmen. Und dringend notwendig sei eine Stromkostenkomponente, die angesichts steigender Preise eingeführt werden müsse: "Die Klimakomponente und die Heizkostenkomponente müssen dringend in der Höhe angepasst werden", fordert die Caritas-Präsidentin.

Und mit den Ministerpräsidenten hat der Bund offenkundig keine Verständigung zur Aufstockung des Personals in den Wohngeldämtern erzielt, obwohl auch das von der Kommission dringend angemahnt wurde. "Schon heute gibt es einen Bearbeitungsstau bei den Wohngeldanträgen. Die Erweiterung des Kreises der Berechtigten braucht die nötige personelle Verstärkung, damit das Ziel des Gesetzes erreicht wird". unterstreicht Welskop-Deffaa. Versäumt werde außerdem, Regelungen für stark belastete Haushalte zu treffen. "Die Gas-Wärme Kommission hat der Bundesregierung einen Hilfsfond vorgeschlagen, aus dem Mieter_innen und selbstnutzende Eigentümer_innen bis zu bestimmenden Einkommensgrenze Hilfeleistungen erhalten können. Es ist eine verpasste Chance, wenn dieser Hilfefond nicht direkt mit dem WohngeldPlus-Gesetz bereitgestellt wird", sagt Welskop-Deffaa.

Die Bundesregierung hat sich zu den drei Hilfefonds, die die GasWärmeKommission empfohlen hatte, mit den Ministerpräsidenten in der letzten Woche nur darauf verständigen können, dass die Fachministerkonferenzen darüber beraten. Damit sind die Fonds, die als Erste Hilfe gedacht sind, in Gefahr, auf die lange Bank geschoben zu werden.
Bürgergeld reformieren, Regelbedarfe in der Höhe anpassen
Energiepreissteigerungen und allgemeine Geldentwertung sind besonders für die Menschen eine Frage der Existenzangst, die ihren Lebensunterhalt aus Transferleistungen bestreiten müssen. Angesichts der zweistelligen Inflationsrate ist die schnelle und ausreichende Anpassung der Regelbedarfe im Bürgergeld-Gesetz daher elementar wichtig. Mit dem Bürgergeld sollen zentrale Webfehler der Grundsicherung beseitigt werden, indem das Sanktionsrecht entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts reformiert und Weiterbildung und Umschulung gestärkt werden. Die Zwangsverrentung wird ausgesetzt. Das sind wichtige Schritte, für die sich die Caritas lange eingesetzt hat. "Die Bundesagentur für Arbeit braucht für die Umsetzung der Reformen die nötigen personellen und zeitlichen Ressourcen. Die Anhebung der Regelsätze allerdings duldet keinen Aufschub. Die Regelbedarfe müssen unverzüglich und in der Höhe so angepasst werden, dass gesellschaftliche Teilhabe wirklich möglich ist. Der Gesetzentwurf springt hier deutlich zu kurz und muss nachgebessert werden", fordert Welskop-Deffaa.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V. - Berliner Büro Pressestelle Reinhardtstr. 13, 10117 Berlin Telefon: (030) 2844476, Fax: (030) 28444788

(mw)

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