Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Bürgerschaftliches Engagement stärken - Ungleichbehandlung bei der Förderung beenden!

(Stuttgart) - bpa begrüßt neues Projekt im Vor- und Umfeld der Pflege, fordert aber Einbeziehung der Ehrenamtlichen und Pflegebedürftigen privater Träger

Bürgerschaftliches Engagement hat in der Pflege eine große Bedeutung und wird immer wichtiger - darin sind sich alle Beteiligten einig. Vor diesem Hintergrund hat das baden-württembergische Sozialministerium ein neues Projekt im Vor- und Umfeld der Pflege ("BesT - Bürgerengagement sichert Teilhabe") gestartet. Um eine Förderung im Rahmen des Projekts bewerben können sich unter anderem freigemeinnützige und kommunale Träger aus der Altenhilfe, nicht jedoch vergleichbare Einrichtungen und Dienste in privater Trägerschaft.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) begrüßt ausdrücklich das Ziel des Projekts, den Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit zu helfen und deren Angehörige zu entlasten. Nicht nachvollziehbar aus Sicht des Verbandes ist aber, dass einerseits die Ehrenamtlichen sowie die versorgten Pflegebedürftigen der privaten Pflegedienste und andererseits die Dienste selbst von der Teilnahme an dem Projekt und von der Förderung ausgeschlossen werden. Damit ist rund die Hälfte aller Pflegedienste und die von diesen zu Hause versorgten Pflegebedürftigen im Bereich der niedrigschwelligen Betreuungsangebote ausgegrenzt. Denn rund 50 Prozent der Pflegedienste und ca. 30 Prozent der Pflegeheime in Baden-Württemberg sind in privater Trägerschaft.

"Ehrenamtlich Tätige und Pflegebedürftige von privaten Pflegediensten und auch die Dienste selbst werden hier benachteiligt. Viele private Pflegeeinrichtungen und -dienste haben niedrigschwellige Angebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen entwickelt oder ehrenamtliche Strukturen initiiert, die ebenso förderungswürdig sind wie die Projekte freigemeinnütziger oder kommunaler Träger. Weitere Projekte dieser Art würden entstehen, wenn auch private Träger die Möglichkeit hätten, Fördermittel zu beantragen", betont die stellvertretende Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg Nicole Schliz.

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das private Träger und damit deren Kunden und Ehrenamtler von der Förderung im Bereich der niedrigschwelligen Betreuungsangebote ausschließt. "Die Beseitigung dieser Ungleichbehandlung, für die es keinen sachlichen Grund gibt, wäre ein wichtiger Beitrag des Landes, bestehende Lücken bei den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten zu schließen und die gesetzlich vorgeschriebene Trägervielfalt zu wahren", so Schliz abschließend.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 7.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über 900 in Baden-Württemberg, die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 230.000 Arbeitsplätze und ca. 17.700 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 18,2 Milliarden Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Britta March, Pressereferentin Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889

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