Pressemitteilung | Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
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Bürokratieabbaugesetz ist dringend verbesserungswürdig

(Berlin) – Die Kompetenzen des Normenkontrollrats zum Bürokratieabbau müssen ausgeweitet werden, um effektiv arbeiten zu können, erläutert der Bundesgeschäftsführer der AWM, Markus Guhl, anlässlich der Ausschußanhörung des Deutschen Bundestags. Die AWM ist der größte Dienstleisterverband in Deutschland.

"Der Normenkontrollrat braucht die Möglichkeit, sämtliche Gesetzesvorhaben von Bundesregierung und Bundestag in seinen bürokratischen Auswirkungen zu bewerten. Der von der Bundesregierung geplante Maulkorb, etwa im Bereich des Arbeitsrechts, verhindert eine echte Auseinandersetzung bezüglich der bürokratischen Folgekosten von jedwedem politischen Handeln", äußert Guhl.

Die bloße Kostenbewertung von Informationsverfahren nehme dem Projekt Bürokratieabbau die Erfolgsaussichten. "Bürokratie ist ein Problem in vielen politischen Bereichen, das man künftig im Verhältnis zum politisch verfolgten Ziel betrachten müsse", fordert Guhl. So sei es richtig, die Datenschutzbestimmungen in Kleinbetrieben zu lockern, weil der Aufwand, einen Datenschutzbeauftragten auszubilden, in keinem Verhältnis zu den Gefahren beim Datenschutz steht.

Die im Gesetz vorgesehenen Einzelmaßnahmen seien daher allenfalls ein Anfang. Die elektronische Lohnsteuerkarte "Jobcard" müsse ebenso schnell kommen wie die Beseitigung der unnützen Bauabzugssteuer. Beide Maßnahmen könnten erheblich zur Minderung der Bürokratiekosten beitragen.

"Der Normenkontrollrat muß schließlich schnell seine Arbeit aufnehmen, um künftig das gesamte Wirtschafts-, Arbeits- und Steuerrecht kritisch unter die Lupe zu nehmen", so Guhl abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand e.V. (AWM) Matthias Bannas, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin Telefon: (030) 288807-0, Telefax: (030) 288807-10

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