Bund der Steuerzahler begrüßt geplante Verfassungsklage der Bundestagsfraktionen der FDP und der CDU/CSU
(Berlin) - Der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke begrüßt es ausdrücklich, dass sich die CDU/CSU-Fraktion der Absicht der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag angeschlossen hat, die Verfassungsmäßigkeit des Bundeshaushaltes 2004 vom Verfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen.
Damit ist das erforderliche Drittel an Mitgliedern des Deutschen Bundestages für eine Verfassungsklage nach Artikel 93 GG erreicht. Die Fraktionen kommen somit der Aufforderung des Bundes der Steuerzahler nach, Verfassungsklage gegen den Haushalt 2004 zu erheben.
Däke: Es kann nicht angehen, dass ein Überschreiten der verfassungsmäßigen Obergrenze für die Kreditaufnahme regelmäßig nur noch bilanziert und die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts quasi über Nacht festgestellt wird. Die permanente Ausweitung der Neuverschuldung ist zudem kein geeignetes Instrument, die überwiegend strukturelle Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes abzuwehren.
Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler eine Verschärfung der Kreditaufnahmebedingungen, die es den Finanzministern künftig unmöglich macht, ihre schludrigen Haushalte auf Kosten künftiger Generationen formal auszugleichen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt)
Adolfsallee 22, 65185 Wiesbaden
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