Bund der Steuerzahler begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts
(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heute (14. März 2008) veröffentlichten Urteil (Az. 2 BvL 1/06) den Gesetzgeber aufgefordert, das steuerliche Existenzminimum beim Sonderausgabenabzug privater Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge angemessen zu berücksichtigen. Der Bund der Steuerzahler begrüßt das Urteil. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Erfolg für die Steuerzahler, denn für viele wird es ab 2010 zu spürbaren Steuerentlastungen kommen.
Der Gesetzgeber ist vom Gericht aufgefordert worden, das Einkommensteuergesetz zum 1.1.2010 entsprechend zu ändern, so dass das Urteil bis dahin für die Steuerzahler keine unmittelbaren Auswirkungen hat. Der Bund der Steuerzahler hält dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts für ein deutliches Signal an den Gesetzgeber, auch für andere Bereiche das steuerliche Existenzminimum stärker als bisher im Einkommensteuerrecht zu berücksichtigen. Angesichts der überzogenen Abgabenbelastung der Bürger und dem deutlichen Wink des Gerichts, wäre es angezeigt, dass der Gesetzgeber reagiert und das Urteil bereits 2009 umsetzt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt)
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