Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Bund der Steuerzahler fordert Prüfungsrecht der Rechnungshöfe bei den gesetzlichen Krankenkassen

(Berlin) - Ein Prüfungsrecht der Rechnungshöfe bei den gesetzlichen Krankenkassen hat der Vizepräsident des Bundes der Steuerzahler, Dieter Lau, heute in Wiesbaden gefordert. Die desolate Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen wird derzeit mit Beitragserhöhungen auf weiter Flur und mit Leistungskürzungen bekämpft. Darüber gerät eines der Grundübel in Vergessenheit, nämlich die hohen Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen. Die so genannten „Nettoverwaltungskosten“ der gesetzlichen Krankenkassen machen zwar „nur“ 5,5 Prozent der Gesamtausgaben aus. Doch die Gesamtausgaben belaufen sich auf 138,787 Milliarden Euro, und 5,5 Prozent davon sind immerhin 7,641 Milliarden Mark. Das in diesem Betrag enthaltene Einsparpotenzial soll mit Hilfe der erfahrenen Rechnungsprüfer im Bundesrechnungshof und in den Landesrechnungshöfen erschlossen werden.

Die Kosten für das Verwalten von Mitgliedern und Krankheiten sind in den letzten zehn Jahren deutlich stärker gestiegen als die Kosten für das Kurieren selbst. Während die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen seit 1991 um 62 Prozent angewachsen sind, haben die Leistungs- ausgaben dagegen um 47 Prozent zugenommen. Dies ist des- halb besonders alarmierend, weil sich gerade im Verwaltungsbereich durch den rasanten technischen Fortschritt bei der Elektronischen Datenverarbeitung erhebliche Rationalisierungspotenziale ergeben haben. Deshalb ist die Erhöhung der Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen ein Ärgernis, das geradezu nach einer Überprüfung schreit. Zwar gibt es auch derzeit schon gewisse Prüfungsrechte für die Rechnungshöfe, doch die sind nur sehr eingeschränkt und die Verwaltungskosten werden überhaupt nicht geprüft.

Der Bund der Steuerzahler hält die Prüfung durch die Rechungshöfe auch deshalb für wichtig, weil mit der immer weiter fortschreitenden Reglementierung und der dadurch verursachten Bürokratisierung des Gesundheitssystems die Gefahr weiter wachsender Verwaltungskosten künftig noch zunehmen wird.

Lau abschließend: „Eine externe Prüfung der Krankenkassen durch die Fachleute der Rechnungshöfe hat eine disziplinierende Wirkung auf die Verwendung der Mittel und führt sicher zu einer Kostenersparnis, die hilft, Beitragserhöhungen, die als steigende Lohnnebenkosten wie eine Wachstumsbremse wirken, zu vermeiden oder zumindest zu vermindern.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt) Adolfsallee 22 65185 Wiesbaden Telefon: 0611/991330 Telefax: 0611/9913314

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