Bund der Steuerzahler kritisiert massive Steuererhöhungen
(Berlin) - Mit dem vom Kabinett heute (10. Mai 2006) beratenen Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2007 werden die Steuerzahler weiter massiv zur Kasse gebeten. Anstatt die öffentlichen Haushalte über Einsparungen zu sanieren, wird den Steuerzahlern tief in die Taschen gegriffen, kritisiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke.
Betroffen von den geplanten Steuererhöhungen sind vor allem Pendler, Sparer und Familien mit Kindern, die sich noch in der Ausbildung befinden. Däke appelliert an den Gesetzgeber, die Steuererhöhungen nicht mitzutragen. Sie sind nicht nur Gift für die konjunkturelle Erholung, sondern weisen auch schwerwiegende steuersystematische und verfassungsrechtliche Bedenken auf.
Däke: Merkels angekündigte Politik aus einem Guss wird zu einer Politik der Widersprüche. Von den Arbeitnehmern wird Mobilität erwartet, die Entfernungspauschale wird beschränkt. Die Bürger sollen mehr Verantwortung für ihre Altersvorsorge tragen, der Sparer-Freibetrag wird aber fast halbiert. Eltern, die für eine qualifizierte Ausbildung ihrer Kinder sorgen, werden mit der Streichung des Kindergeldes bestraft.
Zu den vorgesehenen Änderungen im Einzelnen:
Entfernungspauschale: Die Streichung des Fahrtkostenabzugs für beruflich bedingte Wegstrecken bis zu 20 Kilometer verstößt nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler gegen das in der Verfassung verankerte Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Durchbrechung des so genannten Nettoprinzips kann auch nicht mit der notwendigen Haushaltskonsolidierung gerechtfertigt werden. Die teilweise Abschaffung der Pendlerpauschale wird über 15 Millionen Pendler treffen, die dann mit erheblichen Steuermehrbelastungen zu rechnen haben. So muss ein lediger Pendler mit einem durchschnittlichen Einkommen, der 30 Kilometer von seinem Wohnort entfernt arbeitet, nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler im kommenden Jahr rund 400 Euro mehr Steuern zahlen als bislang (vgl. Anlage).
Sparer-Freibetrag: Die Kürzung des Sparer-Freibetrages von bisher 1.370/2.740 Euro auf 750/1.500 Euro würde rund 2,6 Millionen Sparer betreffen. Belastet würden gerade diejenigen Steuerzahler, die Sparvermögen aus bereits versteuertem Einkommen aufgebracht haben und die diese Rücklagen angesichts schrumpfender gesetzlicher Renten dringend für ihre Altersversorgung benötigen. Die Abschmelzung des Freibetrages ist auch sachlich nicht gerechtfertigt. Zudem verhindert der Sparer-Freibetrag eine inflationsbedingte Überbesteuerung von Sparerträgen und dient damit der Steuergerechtigkeit. Die an Sparer gezahlten Zinsen decken zum Teil die Geldentwertung ab, so dass nur ein geringer Anteil der Erträge die steuerliche Leistungsfähigkeit des Sparers steigert.
Reichensteuer: Gegen die geplante Anhebung des Spitzensteuersatzes für Einkommen ab 250.000/500.000 Euro (ledig/verheiratet) bestehen ebenfalls erhebliche Bedenken. Die unterschiedliche Besteuerung so genannter Gewinneinkommen (Einkommen aus landwirtschaftlicher und selbstständiger Tätigkeit oder gewerblicher Einkünfte) und aller übrigen Einkünfte (z. B. Kapital- oder Arbeitnehmereinkommen), wurde erst im Jahr 2000 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken, die der Bundesfinanzhof gegen eine ähnliche Regelung hatte, aus dem Einkommensteuergesetz gestrichen. Es ist völlig unverständlich, dass die Bundesregierung diese Steuererhöhung trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken auf den Weg bringt.
Begrenzung der Bezugsdauer des Kindergeldes: Die Streichung des Kindergeldes/Kinderfreibetrags und daran anknüpfender steuerlicher Abzugsbeträge, für Kinder, die sich im Alter von 26 oder 27 Jahren noch in Ausbildung befinden und folglich auch nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, ist der Gipfel der scheinheiligen Familienpolitik der Schwarz-Roten Koalition. Erst wird medienwirksam ein so genanntes Elterngeld beschlossen. Eine Woche später streichen dann dieselben Politiker vielen Eltern das Kindergeld. Im Hinblick darauf, dass viele Ausbildungs- und Studiengänge in der Regel über das 25. Lebensjahr eines Kindes hinausgehen, erscheint die Altersbegrenzung sachwidrig und rechtlich bedenklich.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt)
Reiner Holznagel, Leiter, Öffentlichkeitsarbeit
Französische Str. 9-12, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2593960, Telefax: (030) 25939625
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