Bund der Steuerzahler zum Nachtragshaushalt 2004
(Berlin) - Angesichts der Beratung des Nachtragshaushaltes 2004 fordert der Bund der Steuerzahler die Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, Verfassungsklage gegen die Bundesregierung zu erheben. Die zusätzliche Kreditaufnahme ist weder dazu bestimmt noch geeignet, eine bestehende Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren. Sie dient ausschließlich dem Stopfen von Haushaltslöchern. Damit ist sie verfassungswidrig, sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke am 21. Oktober in Berlin.
Däke weiter: Es ist ein unerträglicher Zustand, dass die Bundesregierung mit ihren Haushalten der letzten Jahre mit einer erschreckender Gleichgültigkeit reihenweise die Verfassung bricht. Man ist offensichtlich nicht bereit, dem weiteren Marsch in den Schuldenstaat endlich Einhalt zu gebieten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt)
Adolfsallee 22, 65185 Wiesbaden
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