Bund der Steuerzahler zur Anpassung der Beamtenbesoldung
(Berlin) - In Anbetracht der Lage der öffentlichen Haushalte, sollte von einer eins zu eins Übertragung des Tarifabschlusses für die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Beamten abgesehen werden, sie darf nur mit deutlichen Abstrichen erfolgen, sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke am 2. Juli in Berlin. Da Beamte keine Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung leisten und daher von jeder Gehaltserhöhung netto mehr in der Tasche behalten als Arbeiter und Angestellte, ist auch eine deutlich geringere Anpassung vertretbar. Däke schlug vor, die Besoldungsanpassung um weitere sechs Monate zu verschieben. Auf Einmalzahlungen sollte vollständig verzichtet werden.
Das Thema Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 wird in diesen Tagen im Bundestag beraten. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Ergebnis des Tarifabschlusses für die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes vom 9. Januar 2003 auf die Beamten zu übertragen. Das würde für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 11 eine Erhöhung von 2,4 Prozent ab 1. April 2003 und um 1 Prozent ab 1. April 2004 bedeuten. Für alle übrigen Besoldungsgruppen, mit Ausnahme von B 11 (beamtete und Parlamentarische Staatssekretäre des Bundes sowie Mitglieder der Bundesregierung), sollen die Bezüge ab 1. Juli 2003 und 1. August 2004 um jeweils ein Prozent erhöht werden. Außerdem soll es für alle Besoldungsgruppen, außer B 11, Einmalzahlungen in Höhe von 7,5 Prozent, maximal aber 185 Euro für 2003 und in Höhe von 50 Euro für 2004 geben.
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