Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bund/Länder-Einigung zur weiteren Privatisierung der BVVG-Flächen / DBV erwartet belastbare Details

(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt grundsätzlich die am 11. September zwischen dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie den fünf neuen Bundesländern getroffene Einigung zu den wesentlichen Eckpunkten der weiteren Privatisierung der BVVG-Flächen. Im Vorfeld hatte DBV-Präsident Gerd Sonnleitner gegenüber Bundesminister Horst Seehofer darauf hingewiesen, dass in einer Vielzahl von Fällen auch nach Realisierung des EALG-Kaufes verbleibende BVVG-Pachtflächen für die landwirtschaftlichen Unternehmen weiterhin einen erheblichen Anteil an ihrer Betriebsfläche darstellen. Ein kurzfristiger Verlust dieser Betriebsflächen nach Auslaufen der bestehenden Pachtverträge würde diese Betriebe zum Teil schwer treffen. Andererseits müsse auch die Möglichkeit gegeben sein, zum Beispiel Unternehmen mit wachsender Tierproduktion zu einer besseren Flächenausstattung zu verhelfen.

Vor diesem Hintergrund erscheint die getroffene Festlegung zur Beschränkung der Verkehrswertverkäufe der BVVG auf jährlich maximal 25.000 Hektar und eine damit einhergehende Streckung der Privatisierung bis 2020 nach Ansicht des DBV angemessen. Zur Sicherung der Stabilität der Betriebe mit einem hohen Anteil von BVVG-Pachtflächen an der Betriebsfläche könne die vorfristige Verlängerung der bestehenden Pachtverträge um neun Jahre einen wichtigen Beitrag leisten. Auch die Fortführung der Möglichkeit für Pächter von BVVG-Flächen zum Direktkauf aus dem Pachtvertrag zum Verkehrswert, sofern die Flächen für die Fortführung des Betriebes notwendig sind, ziele in die richtige Richtung. Außerdem begrüßt der DBV die Möglichkeit, arbeitsintensiv wirtschaftenden Betrieben pro Jahr 2.000 Hektar im Rahmen beschränkter Ausschreibungen zum Kauf und zur Pacht anzubieten.

Allerdings behält sich der DBV eine abschließende Wertung der getroffenen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur weiteren Privatisierung der BVVG-Flächen vor, da die Detailregelungen zur Umsetzung der neuen Eckpunkte bisher nicht vorliegen. Aus früheren Mitteilungen zu Verhandlungsergebnissen der Bund/Länder-Gruppe weist der DBV darauf hin, dass es keinesfalls bürokratische Hürden für die Inanspruchnahme der Möglichkeiten der Pachtverlängerung oder des Kaufs zum Verkehrswert ohne Ausschreibung für die Betriebe geben darf. Andererseits vermisst der DBV Aussagen zu Möglichkeiten eines Einstiegsrechtes der Pächter zum Höchstgebot bei Ausschreibungen ihrer BVVG-Pachtflächen oder zur Gewährung von Finanzierungsmodellen bei Erwerb der BVVG-Flächen zum Verkehrswert/Höchstgebot durch selbstwirtschaftende Landwirte zum Beispiel in Form eines Ratenkaufmodells.

Für die noch ausstehenden EALG-Erwerbsvorgänge durch Pächter und Alteigentümer fordert der DBV nach wie vor eine maßgebliche Reduzierung der 20-jährigen Verfügungsbeschränkungen und der Anforderungen an die Ortsansässigkeit vor dem Hintergrund der erfolgten ersatzlosen Streichung des 10-prozentigen Vorwegabzugs bei der Ermittlung der EALG-Kaufpreise.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Dr. Michael Lohse, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205

(tr)

NEWS TEILEN: