Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Bund muss Kommunen stärken

(Nürnberg) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet von der neuen Bundesregierung eine Kommunaloffensive zur Stärkung der Städte und Gemeinden. Nur so kann das notwendige Hoffnungssignal für einen Aufschwung die Bürger und Bürgerinnen erreichen. Dazu gehört auch eine Kommunalverträglichkeitsprüfung für alle politischen Vorhaben, sei es im Bereich der Steuern oder des Sozialrechts.

„Wir brauchen eine grundlegende Reform des Staates die sicherstellt, dass endlich Einnahmen und Ausgaben wieder in einem vernünftigen Verhältnis stehen“, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, am 20. Oktober auf der KOMMUNALE 2005 in Nürnberg.

Wir können es uns nicht mehr leisten, die gigantischen Schuldenberge von Bund, Ländern und Gemeinden in Höhe von 1,4 Billionen Euro weiter aufzuhäufen. Wenn hier keine Trendwende erfolgt, wird der Staat handlungsunfähig. „Die Kraft der Kommunen, endlich wieder mehr zu investieren und damit Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen, ist erschöpft. Die Investitionsquote ist seit 1992 von 33,5 Mrd. auf 23,2 Mrd. Euro um 40 Prozent abgestürzt – mit verheerenden Auswirkungen für den Arbeitsmarkt“, sagte Landsberg. So sind allein von 395.000 Kilometer Straßennetz rd.64.000 Kilometer in einem nicht mehr akzeptablen Zustand, allein hierfür beträgt das Investitionsvolumen rund 25 Mrd. Euro.

Zu den zentralen Aufgaben der neuen Regierung zählen die Städte und Gemeinden verbesserte Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und damit die Schaffung von mehr Arbeitsplätzen, die Reform des Föderalismus und die Umsetzung der Gemeindefinanzreform im Rahmen der Neuordnung der Unternehmenssteuern.

Die neue Bundesregierung muss zügig die Föderalismusreform umsetzen. Wir machen nicht weniger, sondern immer mehr Gesetze. Die Politik verspricht pausenlos neue Leistungen, ohne die Finanzierung sicherzustellen. Dies muss ein Ende haben.

Bei der grundlegenden Steuerreform müssen die Kommunalfinanzen dauerhaft verbessert werden. Die Lage der Kommunalfinanzen ist weiterhin dramatisch. Trotz Anstieg der Gewerbesteuer erwarten wir zum Ende des Jahres ein Loch in den kommunalen Kassen von ca. 5 Mrd. Euro. Die Kassenkredite sind inzwischen auf ein historisches Hoch von 21 Mrd. Euro angestiegen.

Jede Reformüberlegung muss sicherstellen, dass das Band zwischen Kommune und Wirtschaft sowie das kommunale Hebesatzrecht erhalten bleibt. Diese Vorgaben werden die Vorschläge der Stiftung Marktwirtschaft bisher nicht gerecht. Das Modell sieht vor, die Gewerbesteuer (das Aufkommen beträgt heute 28 Mrd. Euro) abzuschaffen und den Gemeinden im Gegenzug dafür eine kommunale Unternehmenssteuer und eine Beteiligung an der Lohnsteuer zu geben.

Die eingeleitete Arbeitsmarktreform muss weiterentwickelt werden. Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war und ist richtig. Die Politik muss sich allerdings mehr auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze konzentrieren. Die beste Arbeitsverwaltung kann keine Arbeitsplätze vermitteln, wenn es keine Stellen gibt. Die Kommunen wollen weiter ihren Beitrag zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit leisten. Sie lehnen aber nach wie vor die Kommunalisierung ab.

Der von der Bundesregierung eingeschlagene Weg, den Arbeitsgemeinschaften aus Kommune und Bundesagentur mehr Kompetenzen einzuräumen, ist richtig und muss konsequent umgesetzt werden. Auch eine neue Bundesregierung bleibt im Wort, die Kommunen durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe dauerhaft um jährlich 2,5 Mrd. Euro zu entlasten.

Durch echten Bürokratieabbau muss die Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt werden. Hier liegt ein enormes Einsparpotenzial. Es gibt zu viele Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die ein hohes Niveau diktieren, das nicht mehr zu finanzieren ist. Im Zweifel muss der Grundsatz gelten: Vorrang für Arbeitsplätze und Verzicht auf die Regelung.

Gerade die Kommunen sind aufgrund ihrer Bürgernähe in der Lage, sinnvolle Bürokratie von sinnloser zu unterscheiden. Erforderlich sind z.B. Experimentalregionen, in denen die Kommunen in Abstimmung mit den Institutionen der Wirtschaft auf überflüssige Bürokratie verzichten dürfen. Ausgewählte Kommunen sollten von staatlichen Vorschriften freigestellt werden (vorschriftenfreie Kommune).

Hinweis:
Die Forderungen des DStGB an die neue Bundesregierung und den Bundestag sind unter www.dstgb.de abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

(tr)

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