Bund und Länder beraten über Verpackungsverordnung
(Berlin) - Wie von der Hauptgeschäftsstelle des DSTGB seit längerem berichtet, fordert der DSTGB eine umfassende Novellierung der Verpackungsverordnung, weniger im Hinblick auf das Dosenpfand als vielmehr im Verhältnis der öffentlich-rechtlichen Ensorgungsträger zur DSD-AG, was den Umgang mit kleinteiligen Leichtverpackungen anbelangt. Die Umweltministerkonferenz forderte im Rahmen der Einführung des Dosenpfandes eine Novellierung der Verpackungsverordnung (VerpackV) mit dem Ziel, ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen von der Pfandpflicht zu befreien. Nunmehr wird ein Konsens zum Dosenpfand angestrebt. Bund und Länder beraten- wie schon lange vom DSTGB gefordert- über Eckpunkte einer Novelle der VerpackVerordnung.
Hierzu haben sich in Berlin am 12. Januar 2003 Vertreter der Länder und des Bundes getroffen, um über eine Veränderung der Verpackungsverordnung zu beraten. Es wurde ein möglicher Kompromiss erörtert.
In diesem Zusammenhang vereinbarten Bundesumweltminister Trittin und die Landesumweltminister aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern, bis Mitte Februar zu prüfen, ob ein Kompromiss zwischen Bundesregierung, Bundestag und den Unions- wie SPD-geführten Ländern in der Form möglich sei, dass die Pfandpflicht für alle Einweg-Getränkeverpackungen mit Ausnahme von
1. ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen: Getränkekartons, Schlauchbeutel für Milch (in der Begründung der Verordnung wird die Absicht bekundet, weitere Verpackungsarten hinsichtlich der von ihnen ausgehenden Umweltbelastungen zu untersuchen und bei entsprechendem Ergebnis in Zukunft als "ökologisch vorteilhaft" einzustufen);
2. Wein (inklusive Perl-, Schaum-, Wermut- und Dessertweine), Spirituosen und allen Mixgetränken mit einem überwiegenden Anteil davon;
3. diätetischen Lebensmitteln im Sinne des § 1 der Verordnung über diätetische Lebensmittel gelte.
Auf die Mehrwegquote als auslösendes Element für die Pfandpflicht werde dann - nachdem die Pfandpflicht nun in Kraft getreten ist -- verzichtet. Es werde in die VerpackV aufgenommen, dass der Anteil der in ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen abgefüllten Getränke bis zum 31.12.2006 mindestens 80 von Hundert aufweisen soll. Außerdem werde neu geregelt, dass die Bundesregierung den Anteil von in einem Kalenderjahr in ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen abgefüllten Getränken jährlich im Bundesanzeiger bekannt gebe. Der Mehrweganteil sei gesondert auszuweisen.
Obwohl die Einführung des Zwangspfandes nur mittelbare Auswirkungen auf die Kommunen haben wird, kann es aus Sicht der Geschäftsstelle begrüßt werden, dass Weinflaschen voraussichtlich nicht dem künftigen Zwangspfand unterliegen werden. Dies berücksichtigt die nahezu vollständige Erfassung, Rücknahme und Wiederverwertung von Weinflaschen, z. B. durch Rückgabe an den Händler oder durch Entsorgung und Wiederverwertung in Glascontainern. Da es bei Weinflaschen kein bundesweit etabliertes Mehrwegsystem wie bei Bier oder Wasser gibt, ist durch eine Zwangsbepfandung von Weinflaschen keine Lenkungswirkung zugunsten bestehender Mehrwegsysteme zu erwarten.
Unabhängig von der Ausnahmeregelung hat die Einführung des Zwangspfandes natürlich Auswirkungen auf die Mengenentwicklung des Glasmülls und auf die Anzahl der Glascontainer im Stadtgebiet. Wenn die Glasmengen zurückgehen, hat dies Folgen für kommunale Unternehmen, die als Leistungsvertragspartner der DSD AG tätig sind.
Insgesamt gesehen sind die Überlegungen des BMU zu einer Novellierung daher zu begrüßen, reichen jedoch bei weitem noch nicht an die Forderung des DSTGB nach einer umfassenden Novellierung heran.
Quelle und Kontaktadresse:
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