Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Bund und Länder sollen Klarheit für die Städte schaffen / Kommunale Ausländerbehörden sehen fristgerechte Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes in Gefahr

(Köln/Berlin) - Die kommunalen Ausländerbehörden sehen sich aus heutiger Sicht nicht in der Lage, das Zuwanderungsgesetz zum 1. Januar 2003 ordnungsgemäß umzusetzen. Darauf hat der Deutsche Städtetag aufmerksam gemacht. Die amtierende Präsidentin des kommunalen Spitzenverbandes, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, rief Bund und Länder auf, möglichst schnell Rechtsklarheit zu schaffen.

Die wichtigen Rechtsverordnungen zum Aufenthaltsgesetz, insbesondere zu den Integrationskursen für Ausländer, lägen zwar im Entwurf vor, würden aber immer wieder abgeändert und frühestens Ende November im Bundesrat verabschiedet. Die für eine einheitliche Auslegung des Gesetzes wichtigen Verwaltungsvorschriften und Anwendungshinweise seien noch gar nicht bekannt. Das bundesweite Ausschreibungsverfahren für die Sprachkursträger laufe noch. Dies alles führe dazu, dass die Mitarbeiter der kommunalen Ausländerbehörden auf ihre vielen neuen und schwierigen Aufgaben derzeit nicht angemessen vorbereitet werden könnten. Zudem könne die Anpassung von Vordrucken und Formularen bis hin zur Fortschreibung von EDV-gestützten Programmen noch nicht begonnen werden.

Das wichtige Ziel des Zuwanderungsgesetzes, Zuwanderung zu steuern und Integration zu fördern, könne aber nur erreicht werden, wenn das Gesetz vom ersten Geltungstag an ohne Reibungsverluste einheitlich in die Praxis umgesetzt werden könne, sagte die amtierende Städtetagspräsidentin.

Quelle und Kontaktadresse:
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