Pressemitteilung | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Bundesagentur entscheidet: Bereits gezahltes Insolvenzgeld muss Unternehmen nach Wegfall der Hauptunter¬neh¬merhaftung für Insolvenzgeld zurückerstattet werden.

(Berlin) - "Hauptunternehmer, die bereits Insolvenzgeld an die Agenturen für Arbeit gezahlt haben, erhalten ihr Geld zurück. Das ist ein großer Erfolg für die Deutsche Bauindustrie". Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, heute in Berlin die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, die seit Mitte 2008 beanspruchten Zahlungen von Insolvenzgeld, das an die Arbeitnehmer insolventer Bau-Nachunternehmer geleistet wurde, zurückzuerstatten. "Nachdem das Bundes¬arbeitsgericht (BAG) diese Regelung Ende 2010 für unrecht¬mäßig erklärt hatte, konnten wir erreichen, dass nun schnell alle noch laufenden Fälle abgeschlossen werden", erklärte Knipper. Die Bundesagentur für Arbeit hatte der Rechtslage ent¬sprechend entschieden, dass bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden, sofern kein Vergleich oder rechts¬kräftiges Urteil über den gezahlten Betrag vorliegt.

"Wir haben von Anfang an gesagt, dass diese Regelung weder dem Arbeitnehmerschutz dient noch mit der von den Arbeit¬gebern finanzierten Insolvenzgeldzahlung zu vereinbaren ist. Die Hauptunternehmer haben bereits die Insolvenzgeldumlage mitgetragen und den Werklohn an den Nachunternehmer gezahlt. Zusätzlich für den Lohn der Arbeitnehmer des Nachunternehmers für bis zu drei Monate aufzukommen, ist eine massive Überforderung", argumentiert Knipper.

Eine Urteilsbegründung des BAG aus dem Jahr 2005 und Vorgaben des Bundesrechnungshofes hatten dazu geführt, dass die Agenturen für Arbeit hohe Beträge von Hauptunter¬nehmern insolventer Bau-Nachunternehmer gefordert haben. Rechtlich wurde dies mit der Bürgenhaftung des Hauptunter¬nehmers für Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsende¬gesetz (§ 1a AEntG a.F., jetzt § 14 AEntG) begründet. Die Behörde zahle anstelle des Lohnes, für den auch der Haupt¬unternehmer bis zur Höhe des Mindestlohnes haftet, so die Argumentation. Dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie war es gelungen, vor dem Bundesarbeitsgericht ein Grundsatz¬urteil zu erstreiten und die Hauptunternehmer-Haftung für Insolvenzgeld zu "kippen".

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Dr. Heiko Stiepelmann, stellv. Hauptgeschäftsführer, Kommunikation Kurfürstenstr. 129, 10785 Berlin Telefon: (030) 212860, Telefax: (030) 21286240

(aj)

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