Bundesanstalt für Arbeit schränkt Integration schwerbehinderter Menschen ein
(Frankfurt) - Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband appelliert an die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Integration schwerbehinderter Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt nicht zu vereiteln.
Der Verband wirft der Nürnberger Anstalt vor, mit der vorläufigen Mustervereinbarung für Integrationsfachdienste Rahmenbedingungen zu
schaffen, die das seit 1.Oktober geltende Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter hintertreiben.
"Insbesondere durch das geplante Vergütungssystem wird es den Integrationsfachdiensten nahezu unmöglich gemacht, sich um die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen mit einem höheren Betreuungsbedarfs zu bemühen", kritisiert Joachim Hagelskamp, Behindertenreferent des PARITÄTISCHEN. Die Vergütungen der BA seien so knapp bemessen, dass sich die Integrationsfachdienste im wesentlichen auf die Vermittlung und Betreuung weniger schwer behinderter Menschen konzentrieren müssten. "Personen mit erhöhtem Betreuungsaufwand - wie etwa
Beschäftigte von Werkstätten für Behinderte - müssen zwangsläufig ausgeklammert werden", betont Hagelskamp. Der PARITÄTISCHE fordert ein
Finanzierungsmodell, das nach Zielgruppen differenziert unterschiedliche Vergütungen und bedarfsgerechte Betreuungspauschalen vorsieht.
Der Verband fordert das Bundesarbeitsministerium auf, die Bundesanstalt für Arbeit zu einer angemessenen Vergütungsregelung zu bewegen. Die derzeit vorgesehene Finanzierung biete keine tragfähige Grundlage für die Arbeit der Integrationsfachdienste. "Die Interessenvertreter der behinderten Menschen müssen zudem schleunigst in die Beratungen einbezogen werden. Ansonsten ist das gesetzlich und politisch gewollte Beteiligungsverfahren nur eine Farce", mahnt Hagelskamp.
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