Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Bundesarbeitsgericht stärkt Gründung von Europäischen Betriebsräten

(Berlin) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bestätigt: Betriebsräte in europaweit tätigen Unternehmen haben einen Anspruch auf Informationen, die zur Gründung eines Europäischen Betriebsrats (EBR) erforderlich sind. Diese Informationspflicht des Arbeitgebers gilt auch dann, wenn die Firmenzentrale außerhalb der Europäischen Union (EU) angesiedelt ist.

Zu diesem Beschluss des BAG sagte DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel am 07. Juli in Berlin: "Damit ist endlich eine Grundlage geschaffen, der Trickserei von europaweit tätigen Unternehmen, die Betriebsräte verhindern wollen, Einhalt zu bieten. Die Entscheidung des BAG stärkt die Rechte der Arbeitnehmervertreter auf angemessene Information und Konsultation und befördert die Gründung von Europäischen Betriebsräten.

Das Gericht hat klargestellt, dass ein Unternehmen, das von einem Nicht-EU-Land aus geleitet wird, wichtige Informationen zur Gründung von Betriebsräten nicht mehr mit dem Hinweis verweigern darf, es habe diese selbst nicht und die Muttergesellschaft und andere Tochtergesellschaften würden sie ihm verweigern.

Dem Beschluss des BAG lag die Auskunftsverweigerung des von der Schweiz aus geleiteten Speditionsunternehmens Kühne & Nagel zugrunde. Das BAG entschied, dass die deutsche Niederlassung von Kühne & Nagel die fehlenden Informationen der übrigen EU-Niederlassungen notfalls gerichtlich einklagen müsse.

Die Entscheidung des BAG hat auch Auswirkungen auf Konzerne und Unternehmen mit Hauptsitz in den USA, in Japan oder in anderen Ländern."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

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