Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan – „Das ist kein Versprechen, das ist eine rechtsverbindliche Zusage“
(Berlin)- Statement von Rechtsanwältin Maria Kalin, Mitglied des Ausschusses Migrationsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):
Knapp 2.000 besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan warten trotz Aufnahmezusage aus dem Bundesaufnahmeprogramm in Pakistan noch immer darauf, dass die Bundesregierung ihrer Zusage Taten folgen lässt. Die Bundesregierung hat den Betroffenen nun Geldsummen angeboten, falls sie nach Afghanistan zurückkehren und auf die Aufnahme durch Deutschland verzichten. Die Frist lief ursprünglich bis zum gestrigen Montagabend, 17. November – aufgrund der schwachen Resonanz ist eine Verlängerung wahrscheinlich. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert die lebensgefährliche Hängepartie der Koalition:
„Selbst wenn die Betroffenen sicher wären, dass sie das Geld auch erhalten und es ihnen nicht von den Taliban direkt abgenommen wird: Es wäre ein Tausch Geld gegen Leben. Diese Menschen haben nicht umsonst eine Aufnahmezusage wegen besonderer Gefährdung erhalten. Es ist weiterhin von einer besonderen Gefährdungslage in Afghanistan auszugehen.
Da Pakistan mit weiteren Abschiebungen nach dem Jahreswechsel droht, ist Eile geboten – aber so wird nicht gehandelt. Anstatt Ressourcen mit unmoralischen Konzepten zu vergeuden, um aus den Zusagen wieder herauszukommen, sollte die Bundesregierung die restlichen Verfahren beschleunigen und diese Familien endlich in Sicherheit bringen. So eine Aufnahmezusage ist nicht einfach ein vages politisches Versprechen – das ist eine rechtsverbindliche Zusage. Und so sehen es auch die Gerichte.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520
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