Bundesgerichtshof kippt erneut zwei Schönheitsreparatur-Klauseln / Mieter sollten Mietvertrag prüfen lassen
(Berlin) - Die so genannte Tapeten-Klausel, nach der der Mieter verpflichtet werden soll, beim Auszug alle Tapeten zu entfernen, ist unwirksam:
hat der Mieter die von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Bodenbeläge sowie Wand- und Deckentapeten zu beseitigen und die durch Anbringung oder Beseitigung verursachten Schäden an Unterböden sowie Wand- oder Deckenputz zu beheben. (BGH VIII ZR 152/05 und BGH VIII ZR 109/05)
Wichtig so der Deutsche Mieterbund sei, dass der Bundesgerichtshof klargestellt habe, dass es keine Rolle spielt, dass die Klausel den Mieter nur zur Entfernung und nicht auch zur Wiederanbringung von Tapeten verpflichtet. Die Tapeten-Klausel wird letztlich behandelt wie Endrenovierungsklauseln. Die sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam, wenn sie den Mieter verpflichten, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses und vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen Renovierungsarbeiten vorzunehmen.
Auch die folgende Klausel ist unwirksam (BGH VIII ZR 152/05 und BGH VIII ZR 109/05):
Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdenden Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen. Auf die üblichen Fristen wird insoweit Bezug genommen (z. B. Küche, Bäder: 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume: 4 bis 5 Jahre, Fenster/Tür/Heizkörper: 6 Jahre).
Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs handelt es sich hier um starre Renovierungsklauseln, sie sind demzufolge unzulässig. Der Mieter muss nicht renovieren und nichts zahlen.
Der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, rief alle Mieter auf, die Schönheitsreparatur-Klausel in ihrem Mietvertrag jetzt prüfen zu lassen. Aufgrund einer Vielzahl von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den letzten Monaten dürften hunderttausende von Vertragsklauseln unwirksam sein. Lassen Sie bei Ihrem örtlichen Mieterverein klären, ob Sie renovieren müssen oder nicht. Mehrere tausend Euro können Mieter sparen, wenn sie hier ihre Rechte kennen und wahrnehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100